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Informationspflicht dem AG gegenüber bei Betriebsratstätigkeit?

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Eddie
Jan 2018 bearbeitet

Besteht Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber, wenn ich meiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit nachkomme ? Sind angezählt wurden, da wir und aufgrund eines Problemes als BR-Mitglieder für 1 Stunde beraten haben. AG verlangt verlangt, dass ich ihn über meine Tätigkeit informiere - hat er Recht?

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Community-Antworten (4)

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Frank B.

28.06.2006 um 16:52 Uhr

Er hat nicht recht. Du hast dich ordnungsgemäß zur BR- Tätigkeit abgemeldet, damit ist für dich die Sache erledigt. Selbst wenn ihr 5 Stunden beraten hättet, kann er sich das sparen.

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Fayence

28.06.2006 um 17:04 Uhr

Frank B., woher nimmst Du die Weisheit, dass sich Eddie ordnungsgemäß ab- und wieder zurückgemeldet hat?

Eddie, Du musst Dich selbstverständlich zur Wahrnehmung von BR-Tätigkeiten ab- und auch wieder zurückmelden. Lediglich die Gründe/Inhalte sind gegenüber dem AG nicht zu benennen.

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Eddie

28.06.2006 um 23:02 Uhr

Hatte mich nicht abgemeldet, da ich dies einfach nicht wußte. Finde ich aber trotzdem nicht gut, dass man sich beim AG abmelden muss, da ist der AG jedesmal vorinformiert, das demnächst irgendetwas ansteht. Werde mich wohl beim nächsten Mal abmelden müssen.

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Fayence

28.06.2006 um 23:24 Uhr

Eddie, da müsste der AG aber hellseherische Fähigkeiten haben! Nicht aus jedem Gespräch MA / BR resultiert auch eine Aktion.

Also abmelden und wieder zurück melden!

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