Erstellt am 28.06.2006 um 12:33 Uhr von Barbara
Keine Möglichkeit!
Beschlussfassung nach § 33 BetrVG- bedeutet Mehrheit der Stimmen. ( Also bei euch 2:1)
Nur Überzeugungsarbeit und die beiden zu einem BR- Seminar "Personelle Einzelmaßnahmen" entsenden.
Erstellt am 28.06.2006 um 12:59 Uhr von Fayence
Jürgen,
auch als BRV zählt Deine Stimme nicht doppelt!
Weise Deine Mitstreiter darauf hin, dass die dauernde oder wiederholte Nichtwahrnehmung von Rechten und Befugnissen, sofern diese dem BR im Interesse und zum Schutz Dritter gewährt werden, eine Pflichtverletzung darstellen.
Bevor ich jedoch direkt den Klageweg beschreite, sollte der AG am besten schriftlich dazu aufgefordert worden sein, im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten. Für den Fall der Zuwiderhandlung würde ich den Rechtsweg "androhen".
@ Barbara
Warum sollte ein Seminar "Personelle Einzelmaßnahmen" helfen können?