Einführung von Kontrollgänge durch die MA - Darf der Arbeitgeberdieses das einfach so anordnen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wiedermal Zeit für eine Frage und zwar inwieweit der BR (CallCenter) Mitwirkungsrechte hat, wo der AG nach Dienstschluss eine sog. Schlussrunde einführen will, wo der letzte MA durch´s Gebäude flitzen, Kontrollen der Heizung, Fenster etc. durchführen und diese Kontrolle im Anschluss durch seine Unterschrift protokollieren soll. Darf er dieses einfach so anordnen und was ist wenn man mal etwas übersehen hat?
Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
25.09.2007 um 17:22 Uhr
Hallo Spikele Der AG kann nur innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit solche Nebenpflichten mit per Direktionsrecht anweisen. Allerdings hat diese Anweisung „ der letzte MA“ kollektiven Charakter, der BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fragen der Ordnung und Verhalten im Betrieb Mitbestimmung. Könnte man in einer BV regeln, dabei die Haftung und mögliche Buße vermeiden.
25.09.2007 um 17:36 Uhr
Hallo Konrad,
Super Info, vielen Dank. Werden damit auch entsprechend an den AG herantreten. Außerdem wäre dies ja eh nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 MBpflichtig, wenn diese an das Dienstende geknüpft wäre, richtig?
Gruß Spikelee
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