Erstellt am 26.06.2006 um 16:54 Uhr von Fayence
Der Nachvollziehbarkeit halber, würde ich Eure bisherige Verfahrensweise beibehalten. Verstehe auch die Bedenken bzgl. der Beschlussfassung nicht; Anhörungen erfolgen doch nicht anonym.
Erstellt am 26.06.2006 um 17:31 Uhr von Kölner
@Bosch
Wat soll dat denn?
Anonyme Beschlussfassung?
Emotionen sind doch eh nur was für das Sozialgesocks!
Erstellt am 26.06.2006 um 20:08 Uhr von Rollie
Um wen ging es noch mal bei der Kündigung vom 22. Januar ??
Erstellt am 26.06.2006 um 23:35 Uhr von Ramses II
"Beschließt der BR der kündigung des ungenannten Arbeitnehmers zuzustimmen!"
6 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung
Ob das der Forderung des Gesetzgebers "mindestens den Wortlaut der Beschlüsse" entspricht?