Müssen im Sitzungsprotokoll die Personalien des Betroffenen erwähnt werden?
Wenn in einer BR-Sitzung über Änderungskündigungen oder Kündigung gesprochen wird, muss man dann die Namen der Kollegen und Kolleginnen im Protokoll erwähnen? Betonung liegt auf muss. Wir haben in unserem BR es immer so gehandhabt, dass der Schriftführer dies alles aufgeschrieben hat, um wen es genau geht. Jetzt fragt ein BR-Kollege nach ob wir das nicht weglassen könnten, das wäre in der Beschlussfassung für manche Kollegen besser, ohne Emotionen und und und.
Community-Antworten (4)
26.06.2006 um 18:54 Uhr
Der Nachvollziehbarkeit halber, würde ich Eure bisherige Verfahrensweise beibehalten. Verstehe auch die Bedenken bzgl. der Beschlussfassung nicht; Anhörungen erfolgen doch nicht anonym.
26.06.2006 um 19:31 Uhr
@Bosch Wat soll dat denn? Anonyme Beschlussfassung?
Emotionen sind doch eh nur was für das Sozialgesocks!
26.06.2006 um 22:08 Uhr
Um wen ging es noch mal bei der Kündigung vom 22. Januar ??
27.06.2006 um 01:35 Uhr
"Beschließt der BR der kündigung des ungenannten Arbeitnehmers zuzustimmen!"
6 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung
Ob das der Forderung des Gesetzgebers "mindestens den Wortlaut der Beschlüsse" entspricht?
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