Erstellt am 25.06.2006 um 10:56 Uhr von koko44
Hallo Maxe,
ihr habt den Anspruch gemäß § 40 BetrVG
Erstellt am 25.06.2006 um 11:00 Uhr von tanzmax
und wenn er es unterlässt?
Erstellt am 25.06.2006 um 11:10 Uhr von s.f.h.
Dann erklärt ihm freundlich, dass ihr darauf besteht und ob er wirklich auch noch Anwalts- und womöglich Gerichtskosten tragen möchte.
Erstellt am 25.06.2006 um 11:15 Uhr von tanzmax
Danke für deine Hilfe! Bin gespannt was er sich darauf einfallen läßt!
Erstellt am 25.06.2006 um 11:36 Uhr von s.f.h.
Aber dann auch Konsequenzen folgen lassen, sonst macht der die nächsten vier Jahre mit euch, was er will.
Wenn ihr nicht sicher seid, wirklich jetzt schon die nächsten Schritte einleiten zu wollen, dann versucht es erst noch auf andere Art!
Erstellt am 25.06.2006 um 11:48 Uhr von Fayence
Hallo tanzmax,
bevor Ihr Eure Ansprüche ein wenig zu hoch schraubt, empfehle ich als Lektüre einmal diesen BAG-Beschluss!
http://www.jurpc.de/rechtspr/19980104.htm
Ebenso empfiehlt sich das Lesen einer Kommentierung zum §40 BetrVG.
Wie groß ist Euer BR überhaupt?
Hier noch ein weiterer Link zu diesem Thema:
http://www.lexonline.info/lexonline2/live/kkh_lex_bf/index_0.php?lid=32&PHPSESSID=d448d29813e1e44c1c82a39be005ace1&xid=71679362039103104&PHPSESSID=d448d29813e1e44c1c82a39be005ace1
Allerdings werdet Ihr immer wieder über einen Satzteil stolpern "...kann erforderlich sein". Ihr müsst Eure Ansprüche also auch begründen können! Allein der Antrag auf diese Sachmittel ist nicht ausreichend.
Erstellt am 25.06.2006 um 17:08 Uhr von paula
auch mein tipp:
nicht ganz so schnell schießen. gerade was das zimmer angeht kann es schnell kritisch werden! daher genau prüfen und vielleicht mal in den fitting schauen
Erstellt am 27.06.2006 um 13:40 Uhr von tanzmax
Ich schaue sehr viel im Internet nach wenn ich Fragen zur täglichen Betriebsratsarbeit habe! Und das kann ich nur im Moment nur zu Hause machen! Dann bräuchte ich doch in der Firma ein PC mit Internetanschluss !Ist das zu hochgegriffen?
Erstellt am 27.06.2006 um 15:32 Uhr von Fayence
Schaust Du auch hier: BAG, Beschluss vom 03.09.2003, 7 ABR 8/03: Internetnutzung durch Betriebsrat
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040220.htm
Erstellt am 28.06.2006 um 00:02 Uhr von w-j-l
Ihr solltet auch mal feststellen, was "betriebsüblich" ist. Daran könnt ihr eure eigenen Ansprüche abbilden.