Firma stellt Betriebsratmittel nicht zur Verfügung. Was tun?
Hallo Forum Unsere Firma stellt uns dem Betriebsrat kein geeigneten Raum zur verfügung!Und auch kein PC,Fax;Telefon usw zur verfügung! Ich habe es bei unserem Chef schriftlich beantragt! Er meinte darauf das wir das nicht brauchen weil wir nicht so viel Betriebsratarbeiten hätten! Was nun?
Community-Antworten (10)
25.06.2006 um 12:56 Uhr
Hallo Maxe, ihr habt den Anspruch gemäß § 40 BetrVG
25.06.2006 um 13:00 Uhr
und wenn er es unterlässt?
25.06.2006 um 13:10 Uhr
Dann erklärt ihm freundlich, dass ihr darauf besteht und ob er wirklich auch noch Anwalts- und womöglich Gerichtskosten tragen möchte.
25.06.2006 um 13:15 Uhr
Danke für deine Hilfe! Bin gespannt was er sich darauf einfallen läßt!
25.06.2006 um 13:36 Uhr
Aber dann auch Konsequenzen folgen lassen, sonst macht der die nächsten vier Jahre mit euch, was er will. Wenn ihr nicht sicher seid, wirklich jetzt schon die nächsten Schritte einleiten zu wollen, dann versucht es erst noch auf andere Art!
25.06.2006 um 13:48 Uhr
Hallo tanzmax,
bevor Ihr Eure Ansprüche ein wenig zu hoch schraubt, empfehle ich als Lektüre einmal diesen BAG-Beschluss!
http://www.jurpc.de/rechtspr/19980104.htm
Ebenso empfiehlt sich das Lesen einer Kommentierung zum §40 BetrVG. Wie groß ist Euer BR überhaupt?
Hier noch ein weiterer Link zu diesem Thema:
Allerdings werdet Ihr immer wieder über einen Satzteil stolpern "...kann erforderlich sein". Ihr müsst Eure Ansprüche also auch begründen können! Allein der Antrag auf diese Sachmittel ist nicht ausreichend.
25.06.2006 um 19:08 Uhr
auch mein tipp:
nicht ganz so schnell schießen. gerade was das zimmer angeht kann es schnell kritisch werden! daher genau prüfen und vielleicht mal in den fitting schauen
27.06.2006 um 15:40 Uhr
Ich schaue sehr viel im Internet nach wenn ich Fragen zur täglichen Betriebsratsarbeit habe! Und das kann ich nur im Moment nur zu Hause machen! Dann bräuchte ich doch in der Firma ein PC mit Internetanschluss !Ist das zu hochgegriffen?
27.06.2006 um 17:32 Uhr
Schaust Du auch hier: BAG, Beschluss vom 03.09.2003, 7 ABR 8/03: Internetnutzung durch Betriebsrat
28.06.2006 um 02:02 Uhr
Ihr solltet auch mal feststellen, was "betriebsüblich" ist. Daran könnt ihr eure eigenen Ansprüche abbilden.
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