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Tariferhöhung. Gilt die für alle Mitarbeiter?

L
loni
Jan 2018 bearbeitet

Trarferhöhung Hotel u Gastastätten ab Mai 2006 1,5%. Der Chef hat einem Mitarbeiter, der ein frei verhandeltes Gehalt hat, die Erhöhung nicht zugestanden. Der Mitarbeiter ist auch damit einverstanden. Muß er nun einen neuen Vertrag haben und ist dass nicht eine Änderung seiner freiwilligen Zulage.

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

25.06.2006 um 12:36 Uhr

Der AG zahlt nicht, der Mitarbeiter ist damit einverstanden.

Da sich nichts ändert, bleibt doch alles beim Alten. Wieso wäre daher ein neuer Vertrag notwendig ?

Kein AG macht einen neuen Vertrag, wegen einer Tariferhöhung.

Streitpunkt könnte werden, ob überhaupt eine Änderung statt gefunden hat, oder ob der AG die Erhöhung gegen die Zulage verrechnet hat.

Ob die Verrechnung zulässig gewesen wäre, dürfte von der Art der Zulage abhängen und ggf. tariflichen Gegebenheiten.

Spätestens bei der nächsten Gehaltsabrechnung dürfte ersichtlich sein, wie der AG verfahren hat.

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