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Formulierungshilfe bei Widerspruch zur Kündigung - wer kann helfen?

B
bergdorf
Jan 2018 bearbeitet

Suche eine Formulierungshilfe: Ein älterer Kollege (52J) hat Gelder entnommen. Er ist einsichtig und bemüht, den Schaden zu regulieren. Ihm ist jetzt die fristlose Küdigung zugestellt worden. Dieser möchten wir Widersprechen, um ihm wenigsten die Möglichkeit zu geben, dass er selber kündigen kann. Er ist seit vielen Jahren im Unternehmen und hat Familie. Eine Aufrechterhaltung der fristlosen Kündigung hätte auch einen Verlust der Betrieblichen Pension zur Folge.

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Community-Antworten (3)

L
lieblingsboss

23.06.2006 um 19:42 Uhr

Hallo Bergdorf! Es liegt folgendes Problem vor. Wenn der AG die fristlose bereits zugestellt hat, ist nicht mehr viel zu machen. Verstehe nur nicht weshalb der BR nicht vorher nachfragt, bevor er auf die Anhörung nach § 103 Betr.VG anwortet. Solltet ihr keine Anhörung erhalten haben, ist die Kündigung erstmal nichtig. Habt ihr der Kündigung zugestimmt, ist es eh gelaufen. Und wenn die Karre im Dreck sitzt, solltet ihr nicht den Bauern mit dem Ochsen kommen lassen, um ihn aus dem Dreck zu ziehen, sondern ratet eurem Kollegen, auf jeden Fall professionellen Rechtsbeistand, zu nehmen.

R
Rollie

24.06.2006 um 22:26 Uhr

@Bergdorf,

Wurdet ihr vom AG angehört ? Oder hattet ihr widersprochen, es erfolgte trotzdem die Kündigung und nun möchtet ihr der noch mal widersprechen ?

K
Kölner

24.06.2006 um 22:30 Uhr

@bergdorf Ich halte diese Kündigung - nach Deiner Darstellung - aus formaljuristischen Gründen für unwirksam nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG... Allerdings müsste der Kollege den Mut haben, eine KSch-Klage einzureichen!

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