Erstellt am 23.06.2006 um 11:03 Uhr von Kölner
@Simson
Ein Vorschlag:
Beschliesst als BR, den BRV zu Schulungsmassnahmen zu entsenden!
Erstellt am 23.06.2006 um 11:08 Uhr von Rollie
Das dürfte wohl zweifellos notwendig sein, wenn ein BRV nicht ausreichend Kompetenz, Wissen, Verantwortungsgefühl hat, aber diesen Posten bereits seit Jahren besetzt. :-)
Erstellt am 23.06.2006 um 11:10 Uhr von Kölner
@Rollie
Und ist es nicht schön, dass sich ein solcher BRV gegen solche Beschlüsse nur bedingt wehren kann, wenn ihm nicht irgendwann ein § 23 BetrVG-Verfahren blühen soll...
Erstellt am 23.06.2006 um 11:13 Uhr von Rollie
Ich seh schon die Blöd-Zeitung:
BR-Vorsitzender zur Wissensaneignung genötigt
:-)
Erstellt am 23.06.2006 um 11:15 Uhr von Kölner
Alternative Schlagzeile:
"BRV wegen Fluchtgefahr im W.A.F.-Seminar festgekettet!"
;-)
Erstellt am 23.06.2006 um 11:27 Uhr von Simson
"Ich war mal vor Jahren" - wann? "weiss nicht so genau, hat aber nichts gebracht. Sowas brauchen wir nicht!"
Wissen überfällt uns im Schlaf und da wir schlafen - es ist ja anständig! - weckt es uns auch nicht auf!
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe ich seh meinen Beitrag noch nicht mal im Forum! Supi Ihr Alle!
Die Angsthasen und AP-Rettungs-BR-Mitglieder werden mir hier wohl nicht weiterhelfen!
Ich les mal den §23. Ausserdem werden Beschlüsse nicht oder nicht komplett umgesetzt....
Simson
Erstellt am 23.06.2006 um 11:29 Uhr von Rollie
grööööhl !!
Zumal, wenn dann im Seminar dann auch noch die praxisorientierten Fallbeispiel-Rollenspiele dazukommen.
Erstellt am 25.06.2006 um 11:19 Uhr von Simson
Ich würde ja selber laut lachend von der Erdscheibe fallen wenn es nicht die traurige Realität wäre!
Doch es ist nunmal so, dass die Mehrheit dieser BR-Mitglieder kein verlängertes Rückenmark im Röckchen haben um die Position des BRV neu zu besetzen. "Es lief doch bisher ganz gut für uns!" - sicher, sicher?!
Aber mal im Ernst ist der § 23 ausreichend? Zumal dann ja auch das gesammte Gremium vom Arbeitsgericht abgesetzt werden muss, wenn die "Aneignung" des Wissens, um die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes, nicht erfolgt. Hier wäre dann entweder ein Viertel der Belegschaft oder aber die Gewerkschaft berechtigt.
Die Belegschaft ist da wohl aussen vor und die Gewerkschaft ist hier leider nicht sehr stark vertreten. Wer weiss ob die das überhaupt wissen und so ein Verfahren auch noch durchziehen würden.
Ist der BR mit der "Anklage" noch arbeitsfähig? Kann er mit schnellst einberufenen und durchgeführten Schulungen diese Klage abwenden?
Reicht es aus wenn nur ein BR-Mitglied Seminare besucht?
Besser wäre es schon, wenn die Position des Vorsitz neu besetzt wird und zwar ohne großes TamTam!
Wie kann man das aus Eurer Sicht vernünftig durchführen?
Simson
Erstellt am 25.06.2006 um 11:21 Uhr von Simson
Ach ja Rolli!
Deine Antworten haben mir besonders geholfen! Danke für so viel Einfühlungsvermögen!
@ Kölner: Vielen Dank, Freund!
Simson