Erstellt am 19.07.2018 um 10:41 Uhr von moreno
Ja natürlich §87 BetrVG sofern es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt....Mitbestimmung beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung auf die einzelnen Wochentage.
Erstellt am 19.07.2018 um 18:03 Uhr von Catweazle
Ich sehe hier keine Mitbestimmung. Wo ist denn der Sinn einen Betrieb ohne Personal geöffnet zu lassen?
Erstellt am 19.07.2018 um 19:28 Uhr von Moreno
Ach du meinst er will zumachen wenn eh keiner da ist? Wie kommst du auf solche Ideen?
Erstellt am 20.07.2018 um 10:36 Uhr von Catweazle
Das Personal hat während der Schließung Pause. Wo ist denn der Unterschied ob jemand anwesend ist oder Pause hat?
Erstellt am 20.07.2018 um 11:01 Uhr von enigmathika
Ich glaube, um eine sinnvolle Antwort zu geben, fehlen noch weitere Informationen:
1. Ist die Pausenzeit schon festgelegt und geht es nur noch um die Schließung?
2. Was genau ist mit Schließung gemeint? kein Kundenverkehr oder sollen die Mitarbeiter den Betrieb verlassen?