Guten Abend zusammen!
Wir haben vom GBR aus einen WA mit 7 Mitgliedern bestellt.
Auf unserer konstituieredne Sitzung waren wir uns einig, dass wir Schulungen in Anspruch nehmen wollen und natürlich alle zusammen fahren wollen.
Da ich von meinem lokalen BR aus bereits mit Schulungen beschäftigt bin, habe ich mich bereit erklärt für den WA ebenfalls Unterlagen zusammen zutragen.

Leider kann ich nun nirgendwo eine eindeutigen Hinweis darauf finden
WER die WA-Mitglieder entsenden muss?

Laut BetrVG § 107, Abs2 bestimmt der GBR den WA.
Für den GBR wiederum gelten laut Geschäftführung (§ 51, Abs1 ) unter anderem
die §§37 und 40 (betreffen die Teilnahme &Kosten von Schulungen)

Verstehe ich das also richtig, wenn ich sage der GBR muss den WA entsenden?!