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Gibt es BR-Schulungen nach § 37,7 nur in Ländern mit Ansruch auf Bildungsurlaub?

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___Bin-Ich-platt ___
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Heute hatte ich ein Seminar mit einem Arbeitsrichter. Der vertrat sehr engagiert die Meinung BR-Fortbildung nach § 37,7 käme nur für BR in Betracht in deren Ländern auch ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht. Ich als Laie kann das aus diesem Paragraph nicht rauslesen und auch beim Fitting habe ich darüber nichts gefunden. Wie ist denn da die Rechtslage?

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Community-Antworten (3)

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häggi

22.06.2006 um 23:04 Uhr

Ich kann dir nur zustimmen. der §37,7 hat doch wohl nichts mit den Bildungsurlaubsgesetz einiger Länder zu tun.

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Hirnixxl

23.06.2006 um 01:43 Uhr

Das ist alles ziemlich dubios. War der Arbeitsrichter der Seminarleiter? Hat dein AG ihn bezahlt?

Der § 37,7 regelt das eindeutig. BRM sind davon betroffen, egal aus welchem Bundesland sie kommen.

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___Bin-Ich-platt___

23.06.2006 um 15:02 Uhr

Danke für eure Antwort, das beruhigt mich schon einmal!

An Hirnixxl: Der Arbeitsrichter war genaugenommen ein Arbeitsrichter a.D. ist aber immer noch in der Ausbildung von "Jungrichtern" tätig. Ja er war der Seminarleiter, wenn auch nur im Auftrag eines unabhängigen Schulungsveranstalters.. Nein, mein AG hat ihn nicht bezahlt! (Hoffe ich jedenfalls....) Ansonsten war er auch super kompetent und ganz und gar nicht sonderlich AG-freundlich, deswegen war ich umso mehr verunsichert...

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