Keine Auszahlung des Feiertagszuschlags - Darf der AG nach BAT-KF die Auszahlung verneinen?
Darf der AG nach BAT-KF die Auszahlung (Feiertagszuschlag) bei Feiertagsarbeit verneinen? Die Mitarbeiter bekommen dafür einen Ausgleichstag. Problem: Für diesen Ausgleichstag muß ein anderer diese Schicht übernehmen und kommt somit in die Überstunden. Wie kann man da entgegen wirken?
Danke an euch!!!!!
Community-Antworten (1)
23.06.2006 um 11:40 Uhr
@Bifi Kirche darf fast alles... Aber dennoch musst Du etwas konkreter werden.
Du redest vom § 35 BAT kirchliche Fassung, nicht wahr? Da ist im Grundsatz eigentlich auch nur ein Freizeitausgleich vorgesehen. Da Ihr immer andere Kollegen auf Feiertagen arbeiten lasst, sind doch alle gleichmäßig belastet - wo ist das Problem.
Ich denke zudem, dass Mehrarbeitstunden anfallen, die irgendwann mal durch Freizeit ausgeglichen werden müssen. Überstunden fallen m.E. nicht an.
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