Erstellt am 22.06.2006 um 19:27 Uhr von Lotte
Da Ihr zugestimmt habt und die Kollegin unterschrieben, ist es so wie es ist.
Für's nächste Mal würde ich mal in den TV schauen oder mich sonstwie schlau machen. Kann sein, dass es als Neueinstellung zählt, dann gibt es auch wieder 6 Monate Probezit (wenn so im TV vereinbart)
Erstellt am 22.06.2006 um 22:18 Uhr von Rollie
Vielleicht solltet ihr mal Eure Personalabteilung besser erziehen, was Infos an den Betriebsrat angeht, denn der AG hat dem Betriebsrat alle notwendigen Infos zur Einstellung vorzulegen und da gehört m.E. auch die Probezeit dazu.
Erstellt am 23.06.2006 um 08:56 Uhr von Petrus
Es _könnte_ sein, dass die Probezeit kündigungstechnisch nicht relevant ist - das ist halt gerichtlich noch nicht geklärt. Allerdings gibt es ein BAG-Urteil, dass die Wartezeit für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (!) bei Übernahme eines Azubis entfällt (BAG, 5 AZR 436/02). Falls Eure Ex-Azubine innerhalb der Probezeit gegangen werden sollte, könnte es sein, dass ein Arbeitsrichter die Konstellation für vergleichbar hält...
Besser ist natürlich, solch ein Fall tritt nicht ein - dann stört auch die Probezeit nicht.
Erstellt am 23.06.2006 um 09:28 Uhr von Kölner
Eine Probezeit für übernommene Azubis erscheint mir zudem mehr als sinnig. Es ist ein Unterschied ob jemand ausgebildet wird oder selbständige Arbeiten, verantwortlich zu erledigen hat.
@Rollie
Schätze Dich glücklich als BR, wenn Du mehr als den Namen, die Abteilung, die Eingruppierung/Gehalt von einem potentiell neuen Kollegen erfährst.
Erstellt am 23.06.2006 um 09:44 Uhr von Ramses II
Die "Probezeit" wird doch sowieso gründlich überschätzt.
Die Probezeit ist lediglich der (maximal 6 monatige) Zeitraum während dessen mit einer verkürzten Kündigungsfrist gekündigt werden darf.
Das Kündigungsschutzgesetz findet sowieso erst vollumfänglich Anwendung wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat, egal ob eine Probezeit vereinbart wurde, oder nicht.
Erstellt am 23.06.2006 um 12:09 Uhr von Lotte
Außerdem ist ja auch nicht davon auszugehen, dass jemand, der als Auszubildender übernommen wird, weil der AG mit ihm zufrieden ist, in der Probezeit gekündigt wird.