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Probezeit nach Ende Ausbildung - wie lange darf die sein?

B
bine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Azubine hat ausgelernt und wird übergangslos in einem anderen Büro unseres Unternehmens unbefristet eingestellt, hat aber im Vertrag eine Probezeit von 6 Monaten stehen. Wir hatten als BR der Einstellung natürlich zugestimmt, aber nicht den Vertrag gesehen. Sind 6 Monate nicht ein wenig übertrieben, wenn man die AN schon 3 Jahre kennt? Gibt es da eine rechtliche Vereinbarung (habe nichts gefunden). Und letzte Frage. Die Kollegin hat den Vertrag schon unterschrieben, haben wir da jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit, die Probezeit zu ändern? Ich danke schon mal im voraus für die Hilfe.

Bine

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Community-Antworten (6)

L
Lotte

22.06.2006 um 21:27 Uhr

Da Ihr zugestimmt habt und die Kollegin unterschrieben, ist es so wie es ist.

Für's nächste Mal würde ich mal in den TV schauen oder mich sonstwie schlau machen. Kann sein, dass es als Neueinstellung zählt, dann gibt es auch wieder 6 Monate Probezit (wenn so im TV vereinbart)

R
Rollie

23.06.2006 um 00:18 Uhr

Vielleicht solltet ihr mal Eure Personalabteilung besser erziehen, was Infos an den Betriebsrat angeht, denn der AG hat dem Betriebsrat alle notwendigen Infos zur Einstellung vorzulegen und da gehört m.E. auch die Probezeit dazu.

P
Petrus

23.06.2006 um 10:56 Uhr

Es könnte sein, dass die Probezeit kündigungstechnisch nicht relevant ist - das ist halt gerichtlich noch nicht geklärt. Allerdings gibt es ein BAG-Urteil, dass die Wartezeit für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (!) bei Übernahme eines Azubis entfällt (BAG, 5 AZR 436/02). Falls Eure Ex-Azubine innerhalb der Probezeit gegangen werden sollte, könnte es sein, dass ein Arbeitsrichter die Konstellation für vergleichbar hält... Besser ist natürlich, solch ein Fall tritt nicht ein - dann stört auch die Probezeit nicht.

K
Kölner

23.06.2006 um 11:28 Uhr

Eine Probezeit für übernommene Azubis erscheint mir zudem mehr als sinnig. Es ist ein Unterschied ob jemand ausgebildet wird oder selbständige Arbeiten, verantwortlich zu erledigen hat.

@Rollie Schätze Dich glücklich als BR, wenn Du mehr als den Namen, die Abteilung, die Eingruppierung/Gehalt von einem potentiell neuen Kollegen erfährst.

RI
Ramses II

23.06.2006 um 11:44 Uhr

Die "Probezeit" wird doch sowieso gründlich überschätzt.

Die Probezeit ist lediglich der (maximal 6 monatige) Zeitraum während dessen mit einer verkürzten Kündigungsfrist gekündigt werden darf.

Das Kündigungsschutzgesetz findet sowieso erst vollumfänglich Anwendung wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat, egal ob eine Probezeit vereinbart wurde, oder nicht.

L
Lotte

23.06.2006 um 14:09 Uhr

Außerdem ist ja auch nicht davon auszugehen, dass jemand, der als Auszubildender übernommen wird, weil der AG mit ihm zufrieden ist, in der Probezeit gekündigt wird.

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