Beschlussfassung zur Rechtsberatung für den BR - wer kann weiterhelfen?
Hallo Miteinander,
ich suche eine Formulierung für eine Beschlussfassung, um im Betriebsrat eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und der AG die Kosten dafür trägt. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke und herzliche Grüße
Community-Antworten (6)
22.06.2006 um 16:20 Uhr
*Der Betriebsratsvorsitzende stellt den Antrag, zu beschließen, den Umfang von Notizen für die Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten gemäß §80, Abs. 2 BetrVG durch Heranziehung des Sachverständigen Rechtsanwalt Emil Rechthaber klären zu lassen. Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung zugestimmt.
Der Betriebsratsvorsitzende stellt den Antrag, mit der Geschäftsleitung zu vereinbaren, einen Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 zum Thema Umfang von Notizen für die Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten gemäß § 80 Abs. 2 zu beauftragen. Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt. Der Geschäftsleitung wird nach Beendigung der Betriebsratssitzung ein Schreiben zur Beauftragung des Sachverständigen übergeben* Nachdem der RA Emil Rechthaber zu einem Beratungsspräch bei uns war, beschlossen wir folgendes: Der BR-Vorsitzende stellt den Antrag, zu beschließen, den Umfang der Einsichtnahme gemäß §80 Abs. 2 im Beschlussverfahren vor dem LAG Hamburg durch Beauftragung des Rechtsanwaltes Emil Rechthaber klären zu lassen. Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen
22.06.2006 um 16:44 Uhr
s s g g,
da habt Ihr aber Glück gehabt dass Euer Arbeitgeber nicht realisiert hat dass dieser Beschluß unwirksam weil nicht gesetzeskonform war.
Und wieso habt Ihr einen Beschluß für das LANDESArbeitsgericht gefällt?
22.06.2006 um 17:08 Uhr
Ramses II,
aufgrund von Formulierungsproblemen haben wir in einer Telefonkonferenz mit einem Kollegen der Gewerkschaft diese Formulierung aufgesetzt und ins das Protokoll übernommen.
Was ist denn Deiner Meinung gesetzeskonform?
22.06.2006 um 17:23 Uhr
Naja,
Ihr habt den Rechtsanwalt nach § 80 (3) als Sachverständigen beauftragt. Dies bedarf aber ausdrücklich einer näheren Vereinbarung mit Eurem Arbeitgeber.
Geschickter wäre es den Rechtsanwalt mit der anwaltlichen Vertretung des BR (also nach § 40 BetrVG) zu beauftragen.
"Der BR beschließt RA Para Graf-Enreiter mit der Vertretung des BR in der ersten Instanz in der Angelegenheit 'Notizen bei Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten' zu beauftragen."
22.06.2006 um 17:59 Uhr
Alles klar und vielen Dank nochmals, wir werden bei zukünftigen Beauftragungen ein wenig sensibler formulieren und nach § 40 BetrVG beschliessen. Der RA des AG hatte zwar auch auf blauen Dunst die Beschlußfassung angezweifelt, aber der Richter vor dem Arbeitsgericht [nicht LAG] hat sich mit diesen Nebenkriegschauplätzen gar nicht befasst, sondern dem AG aufgrund der eindeutigen Rechtslage geraten, vertrauensvoller mit dem BR umzugehen und am Besten die geforderten Listen in vorgefertigter Form auszuhändigen, damit wir nicht stundenlang die Personalabteilung blockieren, um unsere Notizen zu machen.
23.06.2006 um 11:10 Uhr
Danke für die Beiträge. Ich sehe, hier ging es schon um Vorgänge, von denen klar war, dass sie vor Gericht gehen. Bei uns geht es aber darum, "nur" eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, bevor es tatsächlich zum Rechtsstreit kommt. Wir möchten damit den Gang vor den Richter verhindern.
Auf was muss ich denn da achten? Gruß
Verwandte Themen
Rechtsberatung des Betriebsrates - Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rechtsberatung?
ÄlterSchönen guten Abend, Steht dem Betriebsrat eine Rechtsberatung zu? Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rechtsberatung? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Betriebsrat die Rechtsberatung mit
Rechtsberatung für den BR?
ÄlterGuten Morgen zusammen, sicherlich haben einige von Euch schon Erfahrung mit diverser Rechtsberatung in Sachen Arbeitsrecht gemacht. Da wir kurz vor den Verhandlungen was ein neues Bonussystem angeh
Kosten für Rechtsberatung - Wenn ich als Betriebsrat Rechtsberatung haben möchte, muß dieser mein Chef vorab zustimmen?
ÄlterHallo! Wenn ich als Betriebsrat Rechtsberatung haben möchte, muß dieser mein Chef vorab zustimmen, wenn er die Kosten übernehmen soll? Kann er eine Kostenübernahme für die Rechtsberatung ablehnen u
Unterrichtspflicht über einen Rechtsanwaltsbesuch
ÄlterHallo Wissende, ich weiss das diese Fragen eigentlich Basics sind aber wir haben noch nie eine Rechtsberatung in Anspruch genommen und daher: Wenn wir, nach Beschlussfassung, eine ausserordentlic
Hinzuziehen einer Rechtsberatung für den BR - wer hat dazu Erfahrungen?
ÄlterRechtsberatung für einen Betrieb mit ca 200 MA. Hat hier jemand erfahrung mit hinzuziehen einer Rechtsberatung für den Betriebsrat? Muß dafür extra ein Antrag an die GL gehen oder reicht nur eine In