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Arbeitsvertragsverlängerung - Mitbestimmungsplichtig oder nicht?

S
stinker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Allerseits,

Wie sieht es mit der Zuständigkeit des BRs bei einer Vertragsverlängerung, bzw Erstvertrag zur Beschäftigung von externen Mitarbeitern, die im Ausland angeheuert und im Ausland eingesetzt werden?

Unsere Firma (in D) will einen Mitarbeiter einer ausländischen Firma (Firmensitz im EU) anheuern und in einem Projekt im Ausland (auch EU) einsetzen.

Sind wir ledeglich zu informieren, oder sind wir voll mitbestimmungspflichtig oder geht uns das nichts an?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

22.06.2006 um 15:06 Uhr

Ich denke, das kommt darauf an, ob der neue Mann von hier aus eingesetzt wird und der deutschen Organisation angegliedert ist; wie stark also die Bindung in Deutschland ist. (siehe auch Kommentare zum BetrVG zu den §§ 1 und 5 BetrVG). Hier gibt es offenbar Feinheiten zu beachten, die sich aus der Ferne schlecht beurteilen lassen.

S
stinker

22.06.2006 um 16:04 Uhr

Nun ja,

Es werden Verträge mit Firmen im Ausland abgeschlossen. Diese Firmen haben einen "Erfüllungsgehilfen" zu stellen (der auch benannt wird). Diese Person wird dann in einem Projekt eingebunden (Projekt ist auch im Ausland, der Erfüllungsgehilfe wird aber im Team integriert und nimmt die Weisungen des Teamleiters an der bei uns ein interner MA ist).

Es kann sogar so sein, dass diese Person niemals seinen Fuß auf deutschem Boden tritt.

P.S. Ich denke nicht, dass dieser "Erfüllungsgehilfen" als Leiharbeitnehmer anzusehen sind. Ich bin mir auch nicht sicher ob die auslänischen (EU) Firmen überhaupt eine Erlaubnis dafür haben.

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