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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ich als Betriebsratsvorsitzender meinen Job selbst kündigen??

T
timo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich hätte folgende Frage: Ich bin seit März diesen Jahres Betriebsratsvorsitzender in einer mittelständischen Firma. Ich habe jetzt ein Angebot, eine andere Stelle anzunehmen, und das ab März 2007. Deswegen wollte ich fragen, wie sich das mit einer Kündigung meinerseits verhält, wenn ich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte. Wie genau sind die Fristen, die ich einhalten sollte?

Dazu ist noch zu sagen, dass ich seit ca. 6 Jahren in besagter Firma beschäftigt bin.

Über Hilfe und Antworten würde ich mich freuen

2.31703

Community-Antworten (3)

S
Seilburg

20.06.2006 um 20:04 Uhr

Du als Betriebsratsmitglied kannst jederzeit ganz normal (unter einhaltung der kündigungsfrist) kündigen. allerdings solltest du wenn möglich deinen Nachfolger im Betriebsrat noch einarbeiten, bevor du dein Amt zum späteren Zeitpunkt niederlegst.

K
Klaus

20.06.2006 um 20:32 Uhr

Wenn der Arbeitsvertrag nicht etwas anderes sagt, bist Du mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende raus. Guckst Du BGB §622. Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an.

Viele Grüße Klaus

T
timo

20.06.2006 um 22:31 Uhr

super vielen dank. das wusste ich eben nicht genau.

noch mal vielen dank

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