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Betriebsänderung (Umorganisation - was passiert mit einem überzählingen Gruppenleiter?)

N
nina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

bei uns soll Umstrukturiert werden. Zwei große Gruppen (mit zwei Gruppenleitern) soll zu einer (mit nur einem Gruppenleiter) verschmolzen werden. Wie ist in so einem Fall mit den Gruppenleitern zu verfahren? Der AG möchte beiden die Funktion "entziehen" und den einen Posten neu ausschreiben. Dabei ist jetzt schon klar, wer es werden soll. Geht das so einfach und was ist mit den Funktionszulagen die die beiden bisher erhalten haben?

Danke und viele Grüße

Nina

4.54505

Community-Antworten (5)

L
Lotte

17.06.2006 um 11:11 Uhr

Wenn die Kollegen einen AV als Gruppenleiter haben, muss der AG ihnen eine Änderungskündigung schreiben, die die Zustimmung des BR benötigt. BetrVG §102

Wenn kein AV, dann habt ihr Mitbestimmungsrechte aufgrund des BetrVG §99 Fitting RN91: Die Gewährung oder der Wegfall einer Zulage ist dann eine mitbestimmungspfl. Ein- bzw: Umgruppierung, wenn neben den für die Eingruppierung entscheidenden Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale für den Anspruch auf die Zulage erfüllt sein müssen, die Zulage eine Zwischenstufe zwischen Vergütungsgruppen darstellt.

K
Kölner

17.06.2006 um 22:00 Uhr

@Lotte Sehe ich nicht so! Ich meine das diese Funktionszulage ohne weiteres weggenommen werden kann! Der Witz ist, dass der BR m.E. davon noch nicht einmal was mitbekommen müsste.

L
Lotte

18.06.2006 um 00:26 Uhr

@Kölner Aber es handelt sich doch eindeutig um eine Zulage, die gezahlt wird, weil man Tätigkeiten übernimmt, die über der allgemeinen Tätigkeitsbeschreibung des Berufes hinaus gehen. Ist bei uns auch so, Gruppenleiterin bekommt mehr Geld, weil sie noch ein bißchen mehr macht als wir, aber nur eine Zulage, keine Gehaltsstufe mehr.

Und da schreibt der Fitting genau das was ich zitiert habe (s.o.) also mitbestimmungspflichtig.

Ich finde, er beschreibt genau diesen Fall

Jetzt Du

K
Kölner

18.06.2006 um 01:18 Uhr

Ich halte die tariffreie Gewährung/Wegnahme von Funktionszulagen mitunter (Zitat) "für einen mitbestimmungsfreien Automatismus des Arbeitgebers".

Ich habe durchaus Sympathien für den Fittich, aber in diesem Fall meine ich, dass es nicht so ist, dass ein AN ohne vertragliche Grundlage hier etwas machen kann! Aber vielleicht hat ein kluger weiterer Kopf noch eine Idee dazu.

L
Lotte

20.06.2006 um 00:34 Uhr

Leider scheint es keinen klugen Kopf zu geben, der uns aus der Patsche helfen kann, schon zwei Tage her und keiner hilft:

Haaallooo, kluger Kopf, wo biiiist Duuuu????

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