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Vertraulichkeit auch nach dem Ausscheiden. Wo steht das?

G
gerecht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Freunde vom Forum: Meine Frage als BR-Vorsitzender ist, kann ich einem ehemaligen langjährigen BR-Mitglied (Schriftführer) schriftlich auffordern und darauf hinweisen, dass er alle Unterlagen, Dokumente, Lektüren, die sich noch in seinem Besitz befinden dem BR auszuhändigen. Kann ich ihn auch darauf hinweisen, dass er alle Informationen, die er im Rahmen seiner BR-Tätigkeit erhalten bzw auf die er Zugriff hatte, nicht an Dritte weitergeben darf. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Bestimmungen oder Unterlagen für mich, auf die ich in diesem Fall zurückgreifen kann?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

15.06.2006 um 16:09 Uhr

@Gerecht Die Verschwiegenheitspflicht der BRM gem. § 79 Abs. 1 BetrVG gilt weiterhin - auch für ausgeschiedene BRM's.

F1
Florian 11

16.06.2006 um 03:04 Uhr

Hallo Gerecht Abgewählt und frustig Demokratie und dazu gehört auch die Abwahl wird immer persönlich genommen. Das ist auch bei uns das Problem. Vergiss es, es gibt kein Gesetz das das dich zwingt ehrlich und fair zu sein @kölner hat zwar Recht aber daran hält sich keiner. Die Pflicht euch in die laufenden Geschäfte ein zu führen besteht zwar, aber nur moralisch. Und Moral kann man nicht erzwingen!! 14 Jahre war unser alter BR im Amt und in der letzen Betriebsversammlung sagte unser BRV wem das nicht passt kann mich ja abwählen, und so kam es jetzt sitzt er in der Opposition und macht uns mit seinem Wissen das Leben schwer zum Leidwesen der Kollegen. Ihr werdet euch schon einarbeiten, Seminare besuchen und auch Rückschläge kassieren. Und kommt die Situation, dass eines Tages du den Platz räumen musst mache es besser und vermittle dein Wissen deinem Nachfolger. Ich wünsche euch viel Erfolg

K
Kölner

16.06.2006 um 09:30 Uhr

@Florian 11 Da klingt aber jemand mächtig desillusioniert und enttäuscht! Die Unterlagen und die Geheimhaltung müssen dennoch herausgegeben bzw. eingehalten werden.

F1
Florian 11

16.06.2006 um 12:17 Uhr

Desillusioniert? Auf gar keinen Fall, enttäuscht vielleicht über die schlechten Verlierer. Die Geheimhaltung muss natürlich eingehalten werden und die nötigen Unterlagen übergeben werden. Aber die Hintergrund Informationen die für die einzelnen Fälle gesammelt wurden, und im persönlichen Ordner des Vorgängers liegen eben nicht! Wie will man beweisen dass sich dort noch Unterlagen oder wichtige Notizen befinden. Was sollen wir uns jetzt über nötige oder notwendige Unterlagen unterhalten, zum Beispiel ist es dass gleiche ich verkaufe einem Bekannten oder Verwandten ein Auto die nötigen Unterlagen gebe ich Ihm, 2 Monate später verreckt der Motor. Hatte ich die Hintergrund-Information? Was ich meinte ist eher die Moral und Fairness, und die ist nicht gesetzlich geregelt.

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