Erstellt am 14.06.2006 um 22:25 Uhr von ola!
Weshalb sollten denn Mitglieder des Wahlvorstandes zurücktreten?
Schliesslich hatten sie doch sicher zuvor selbst den Entshluss zur Mitwirkung in diesem Gremium gefasst?
Erstellt am 14.06.2006 um 23:04 Uhr von von Andre
weil ,schon 2 Wahlvorstände zurückgetreten sind !!! Man muß oder man sollte dann auch bei einem 3. Wahlvorstand vorsicht wallten lassen
Erstellt am 15.06.2006 um 10:04 Uhr von Ramses II
Und was veranlasst Euch zu dem Schluß dass der WV nicht zurücktreten würde, falls er durch das Arbeitsgericht bestellt wird?
Der einzige Grund der hier für das AG spricht ist die Tatsache dass das AG auch betriebsfremde Gewerkschaftsmitglieder zum WV bestimmen kann.
Gibt es denn über haupt Leute bei Euch die den BR machen würden?