Hallo, kann man nach einer zweimaligen, verschiedenen Wahlvorständen die allesamt aus auch unerklärlichen Gründen zurückgetreten waren, jetzt eine Betriebsversammlung einberufen um einen neuen Wahlvorstand zu installieren oder kann das nur ein Arbeitsgericht ? Denn wer auch einem neuen Wahlvorstand wählt ,so sind diese Betriebsangehörigen bestimmt nicht lange Wahlvorstand !
Nochmals zum besseren Verständnis : Einberufen wird durch Arbeitnehmer, ein Betriebsrat gibt es zur Zeit nicht.