Kann man die Mitglieder des Wahlvorstandes "erneuern"?
Hallo, kann man nach einer zweimaligen, verschiedenen Wahlvorständen die allesamt aus auch unerklärlichen Gründen zurückgetreten waren, jetzt eine Betriebsversammlung einberufen um einen neuen Wahlvorstand zu installieren oder kann das nur ein Arbeitsgericht ? Denn wer auch einem neuen Wahlvorstand wählt ,so sind diese Betriebsangehörigen bestimmt nicht lange Wahlvorstand ! Nochmals zum besseren Verständnis : Einberufen wird durch Arbeitnehmer, ein Betriebsrat gibt es zur Zeit nicht.
Community-Antworten (3)
15.06.2006 um 00:25 Uhr
Weshalb sollten denn Mitglieder des Wahlvorstandes zurücktreten? Schliesslich hatten sie doch sicher zuvor selbst den Entshluss zur Mitwirkung in diesem Gremium gefasst?
15.06.2006 um 01:04 Uhr
weil ,schon 2 Wahlvorstände zurückgetreten sind !!! Man muß oder man sollte dann auch bei einem 3. Wahlvorstand vorsicht wallten lassen
15.06.2006 um 12:04 Uhr
Und was veranlasst Euch zu dem Schluß dass der WV nicht zurücktreten würde, falls er durch das Arbeitsgericht bestellt wird?
Der einzige Grund der hier für das AG spricht ist die Tatsache dass das AG auch betriebsfremde Gewerkschaftsmitglieder zum WV bestimmen kann.
Gibt es denn über haupt Leute bei Euch die den BR machen würden?
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