Erstellt am 14.06.2006 um 13:14 Uhr von Mona-Lisa
dafür sind Ersatzmitglieder da.
"Nun ist eine wichtige Person im PR-Gremium schwanger!"
Hat die werdende Mutter zusätzlich noch eine ansteckende Krankheit?
Sie bleibt natürlich aktives BR-Mitglied! Ausser sie selbst will nicht mehr!
Schön für euch, dass euer Unternehmen (im Gegensatz zu anderen) so schnell wächst! Aber ihr seid auch ohne Ersatzmitglieder ein rechtmässiges BR-Gremium, und müsst erst nach einer bestimmten Anzahl von Neueinstellungen neu wählen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 14.06.2006 um 13:36 Uhr von Silvia
Hallo Mona-Lisa,
Nein, sie hat keine ansteckende Krankheit (warum auch!?!) aber:
1. gibt es sowas wie Mutterschutz und Erziehungsurlaub, d.h. sie wird für eine gewisse Zeit nicht mehr aktiv im Geschäft sein, auch wenn sie nicht aus dem Unternehmen ausscheidet!
2. Wenn sie nach deiner Auffassung aktiv im PR bleibt - wieso schreibst du dann:
dafür sind Ersatzmitglieder da...?
Könntest du deine Antwort bitte genauer belegen? Was bedeutet "erst nach einer bestimmten Anzahl von Neueinstellungen" ist eine Neuwahl nötig?
Vor 2 Jahren waren es noch ca. 80 Mitarbeiter, jetzt sind wir über 120!
Silvia
Erstellt am 14.06.2006 um 14:20 Uhr von Mona-Lisa
Silvia,
1. in der Schutzfrist vertritt ein Ersatzmitglied die Kollegin. Einen Nachrücker
habt ihr ja noch. Tschuldigung, hab ich vielleicht falsch aufgefasst!
2. mein Hinweis auf Ersatzmitglieder bezog sich in erster Linie auf deinen Absatz 2.
§ 13 Rn. 21 ff BetrVG Fitting
Rn. 21: Wesentliche Veränderungen der Belegschaftsstärke:
der BR ist neu zu wählen, wenn nach Ablauf von 24 Monaten seit der Wahl die Zahl der regelmässigen beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist.
Erstellt am 14.06.2006 um 17:43 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich könnte mir vorstellen, dass die Kollegin Silvia schwerlich mit dem BetrVG weiterkommt, da sie PR ist...
LPVG?
Erstellt am 14.06.2006 um 18:07 Uhr von Mona-Lisa
@Silvia, Kölner,
33° !!! Lässt ihr das als Entschuldigung gelten?
Erstellt am 14.06.2006 um 18:31 Uhr von Kölner
Erstellt am 14.06.2006 um 19:40 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
auch Togo bekommt noch eine Chance!!!
@silvia,
Im LPVG, § 24 steht, was du wissen willst.
Erstellt am 15.06.2006 um 10:41 Uhr von Silvia
Na gut, danke. Ich hatte eh damit gerechnet dass ich ne passende Antwort fürs BetrVG bekomme weil hier wohl nur BR`s sind. Dann hätte ich evtl. schon mal einen Anhaltpunkt gehabt.
Schade, dass es solch ein Forum nicht auch für PR`s gibt...
@Mona-Lisa,
§24 LPVG schau ich mir an, danke!
Erstellt am 15.06.2006 um 11:40 Uhr von Fayence
@ Kölner
Warum der Hinweis auf das LPVG und nicht auf das BPersVG?
@ Silvia
Ich habe im BPersVG keinen Hinweis finden können, warum eine Personalrätin in Erziehungsurlaub aus dem Personalrat ausscheiden müsste! Siehe "§§ 25, 26, 27".
Sie kann ihre Funktion weiterhin wahrnehmen, an Personalratsitzungen teilnehmen und im Verhinderungsfall durch ein Ersatzmitglied vertreten werden.
Erstellt am 16.06.2006 um 23:08 Uhr von Silvia
Hi Fayence,
danke für deine Hilfe.
Wir hatten es allerdings intern so geregelt, dass bisher noch nie ein Ersatzmitglied bei einer Sitzung teilnehmen musste.
Erstellt am 17.06.2006 um 20:08 Uhr von Kölner
@Silvia
Wie kann man denn "intern" so etwas wie die Schwangerschaft und/oder die Vertetung im PR regeln?
Erstellt am 18.06.2006 um 00:20 Uhr von Ramses II
"@Silvia
Wie kann man denn "intern" so etwas wie die Schwangerschaft und/oder die Vertetung im PR regeln? "
Habt Ihr denn keinen Schwängerungsbeauftragten?
Erstellt am 18.06.2006 um 10:32 Uhr von Silvia
@ Kölner:
wir haben nach der Wahl mit den übrigen Ersatzmitglieder und unserem AG geregelt, dass
die Ersatzmitglieder eben nicht vertretungsweise an einer Sitzung teilnehmen.
Grds. wird von uns versucht, dass die Sitzungen so gelegt werden dass alle da sind.
Wenn ein Beschluss gefasst werden muss, müssen 3 von 5 Mitgliedern zustimmen - zur Not wird das fehlende Mitglied angerufen.
Nur wenn jemand ganz aus dem PR ausscheidet, rückt ein Ersatzmitglied nach.
Da es in unserem PR aufgrund von Anfangsschwierigkeiten eine hohe Fluktuation gab, ist nun noch ein Ersatzmitglied übrig ( Allerdings hatte dieses Mitglied mit sehr wenig Stimmen bei der Wahl eben den letzten Platz belegt).
Uns wäre es jetzt lieber wenn wir zu viert weitermachen könnten und eben zur Not die werdende Mama anrufen anstatt das letzte Ersatzmitglied zu bekommen.
Das mag jetzt alles sehr unlieb klingen, das weiss ich!
Aber es war nun wirklich nicht einfach für uns und jetzt läuft eben alles einigermaßen und wir möchten nicht wieder von vorne anfangen.
Vor uns gab es ja auch keinen PR in unserem Betrieb....
Kann man das irgendwie nachvollziehen????
LG
Silvia
Erstellt am 18.06.2006 um 11:13 Uhr von Kölner
Das geht natürlich nicht! Ich hatte mir das insgeheim zwar schon gedacht, aber so wie Ihr das macht ist das natürlich nicht möglich und im Zweifel sind sogar alle Beschlüsse ungültig!
Laut § 28 LPVG müssen Ersatzmitglieder (zwingend) bei einer Verhinderung geladen werden - egal wie kurz diese ist!