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Auskunft über BR Arbeitszeit - wie weit muss die erteilt werden?

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moonwalk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bin nun neu in den Betriebsrat gewählt worden. Nun möchte meine Abteilungsleiterin dass ich eine Auflistung über meine Stunden die ich im BR verbringe Ihr jede Woche zukommen lasse. Ist das erlaubt? Muss ich mich Abmelden wenn ich BR Arbeit tätige oder muss ich Sie nur Informieren. Viele Grüsse und danke für die Antwort

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Community-Antworten (3)

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Frank B.

14.06.2006 um 11:19 Uhr

Ja, du musst dich zur BR- Arbeit abmelden, aber ihr nicht sagen was du machst, lediglich die Information, dass du BR- Arbeit machst reicht aus.

Wir führen bei uns jeder persönlich Stundenlisten für die Kollegen, welche in Schicht arbeiten, damit diese dann die Stunden absetzen können (Freizeitausgleich).

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Rollie

14.06.2006 um 11:34 Uhr

Der AG hat natürlich schon ein berechtigtes Interesse daran, ob der Betriebsrat in der Zeit seiner Abmeldung für betriebsratliche Tätigkeiten, dieser auch diese wahrnimmt, daher könnte man diese Tätigkeiten auch dokumentieren. Allerdings heißt das nicht, das man es im Detail konkretisieren muß, vor allem wenn sich dadurch schützenswerte Informationen ableiten ließen. Aber wäre es schlimm zu dokumentieren, das man 2 Stunden Sprechstunde abgehalten hat, oder 3 Stunden an der Sitzung teilgenommen hat ? Man muß ja nicht dokumentieren, das sich Mitarbeiter Müller 35 Minuten mit dem Betriebsratsmitglied unterhalten hat.

L
Locke

14.06.2006 um 12:07 Uhr

Vorsicht! Im BtrVG steht nur, dass man sich zur BR Arbeit abmelden muss, den Ort, sowie die ungefähre Dauer angeben muss. Bei Rückkehr an den Arbeitsplatz muss man sich wieder zurückmelden. Wenn der AG eine schriftliche Dokumentation will, muss er diese selber führen! Wenn Ihr die führt und euch unterläuft nur der kleinste Fehler bei der Zeiterfassung kann man Euch an den Hammelbeinen haben.

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