Erstellt am 14.06.2006 um 09:19 Uhr von Frank B.
Ja, du musst dich zur BR- Arbeit abmelden, aber ihr nicht sagen was du machst, lediglich die Information, dass du BR- Arbeit machst reicht aus.
Wir führen bei uns jeder persönlich Stundenlisten für die Kollegen, welche in Schicht arbeiten, damit diese dann die Stunden absetzen können (Freizeitausgleich).
Erstellt am 14.06.2006 um 09:34 Uhr von Rollie
Der AG hat natürlich schon ein berechtigtes Interesse daran, ob der Betriebsrat in der Zeit seiner Abmeldung für betriebsratliche Tätigkeiten, dieser auch diese wahrnimmt, daher könnte man diese Tätigkeiten auch dokumentieren. Allerdings heißt das nicht, das man es im Detail konkretisieren muß, vor allem wenn sich dadurch schützenswerte Informationen ableiten ließen. Aber wäre es schlimm zu dokumentieren, das man 2 Stunden Sprechstunde abgehalten hat, oder 3 Stunden an der Sitzung teilgenommen hat ? Man muß ja nicht dokumentieren, das sich Mitarbeiter Müller 35 Minuten mit dem Betriebsratsmitglied unterhalten hat.
Erstellt am 14.06.2006 um 10:07 Uhr von Locke
Vorsicht! Im BtrVG steht nur, dass man sich zur BR Arbeit abmelden muss, den Ort, sowie die ungefähre Dauer angeben muss. Bei Rückkehr an den Arbeitsplatz muss man sich wieder zurückmelden. Wenn der AG eine schriftliche Dokumentation will, muss er diese selber führen! Wenn Ihr die führt und euch unterläuft nur der kleinste Fehler bei der Zeiterfassung kann man Euch an den Hammelbeinen haben.