Sachbücher für BR - Wem gehören BR-Unterlagen ?
Als alleinige Betriebsrätin wurde ich seit letztem Jahr so durch die GL fertig gemacht, dass ich schon Monate krank bin.
Es kam auch keine Neuwahl eines Betriebsrats zustande, da die restlichen Kolleginnen und Kollegen (11 Personen) noch nicht mal bereit wahren, sich als Wahlvorstand benennen zu lassen.
Jetzt will unser Chef die Betriebsratsunterlagen. Die bekommt er natürlich nicht. Das ist doch richtig, oder?
Wie sieht es mit den Büchern aus, die ich bei den Seminaren erhielt? Sind die Eigentum vom mir oder gehören die - da es keinen Betriebsrat mehr gibt - der Firma?
Wie sieht es mit den auf Kosten der Firma für den Betriebsrat angeschafften Büchern aus? Gehen die in den Besitz der Firma über?
Für eine schnelle und kurze Antwort wäre ich dankbar, da meine Nachrückerin in der Firma damit unter Druck gesetzt wird.
Community-Antworten (10)
13.06.2006 um 11:10 Uhr
Es kam auch keine Neuwahl eines Betriebsrats zustande, da die restlichen Kolleginnen und Kollegen (11 Personen) noch nicht mal bereit wahren, sich als Wahlvorstand benennen zu lassen.
Jetzt will unser Chef die Betriebsratsunterlagen. Die bekommt er natürlich nicht. Das ist doch richtig, oder?
=> Würde ich auch so sehen.
Wie sieht es mit den Büchern aus, die ich bei den Seminaren erhielt? Sind die Eigentum vom mir oder gehören die - da es keinen Betriebsrat mehr gibt - der Firma?
=> Man könnte sicher die Auffassung vertreten, dass in der Übergabe durch den Seminarleiter eine Übereignung gemäß § 929 BGB gesehen werden kann. Demnach dürftest du diese Bücher behalten. Man könnte aber auch annehmen, dass du nicht als Privatperson, sondern als Organ der Betriebsverfassung am Seminar teilgenommen hast und die Übereignung nicht an dich persönlich, sondern an dich als Stellvertreterin des Organes "BR" vorgenommen wurde. Ich würde letztere Ansicht vorziehen und die erhaltenen Bücher dem BR überlassen. Der braucht sie sicher nötiger.
Wie sieht es mit den auf Kosten der Firma für den Betriebsrat angeschafften Büchern aus? Gehen die in den Besitz der Firma über?
=> Wenn es weiterhin einen Betriebsrat gibt, dann bleiben die Bücher beim BR. Gibt es keinen BR mehr, dann hat natürlich der Betrieb das Eigentum. Das hatte er vorher auch schon; angeschaffte Fachliteratur wird dem BR vom Arbeitgeber regelmäßig überlassen, aber nicht übereignet.
Für eine schnelle und kurze Antwort wäre ich dankbar, da meine Nachrückerin in der Firma damit unter Druck gesetzt wird.
=> Welche "Nachrückerin"? Sagtest du nicht im Eingangssatz, dass Neuwahlen nicht zustande kamen? Demnach düfte eigentlich kein BR mehr bestehen.....
13.06.2006 um 13:08 Uhr
@Z.Ickig,
möglicherweise meint Angel mit "Nachrückerin" das nachrückende Ersatzmitglied, da Angel ja nach ihrer Aussage "schon Monate krank"ist.
13.06.2006 um 14:35 Uhr
Sie schrieb "Es kam auch keine Neuwahl eines Betriebsrats zustande". Demzufolge kann es auch keine Nachrücker geben, denn die Amtszeit des bestehenden BR endete wohl zum 31.05.06, oder?
13.06.2006 um 18:14 Uhr
Hallo Z.Ickig
Wie ist denn mit Betriebsratsunterlagen zu verfahren, wenn der BR sich auflöst?
13.06.2006 um 18:20 Uhr
@Z.Ickig,
davonbin ich ausch ausgegangen, aber vielleicht weiß man das in der Firma von Angel noch gar nicht :-))
13.06.2006 um 18:53 Uhr
Der AG hat nicht dass recht, diese Unterlagen einzusehen. Wohin diese geheimen Unterlagen kommen? Meines Erachtens in den Reißwolf! Wenn es dann in mehr oder weniger absehbarer Zeit einen neuen BR gibt, dann könnten solche Unterlagen wie Phönix aus der Asche ja urplötzlich wieder auftauchen. Vielleicht könnte man sie in die Obhut eines Notars geben, der sie nur legetimen BR-Mitgliedern wieder aushändigt oder nach einem zu bestimmenden Zeitraum vernichtet!?
Ansonsten denke ich, dass die Arbeitsmittel nicht übereignet werden sondern nur überlassen.
Benno
13.06.2006 um 19:22 Uhr
Hallo Benno
Bei dem Notar sehe ich zwei Probleme.
- Wer gewährleistet, das der nächste Betriebsrat darüber informiert wird, wo die Unterlagen zu finden sind?
- Wer trägt die Kosten? Oder zählt das zu den BR-Kosten, die der ArbGeb zu tragen hat? Schließlich gibt es ja keinen BR, folglich können auch keine BR-Kosten entstehen.
14.06.2006 um 19:59 Uhr
War auch bloß ein Gedanke. Die Umsetzung könnte wirklich schwierig werden!
aber wo ein Wille ist, ist ein Gebüsch ...
(;-))
Benno
15.06.2006 um 12:11 Uhr
Wenn eine nicht nur unerhebliche betriebsratslose Zeit vorliegt dann können meines Erachtens die BR-Unterlagen keine Relevanz mehr für einen nachfolgenden BR haben.
Gesetzbücher kann ein späterer BR doch selber besorgen, die des alten BR sind dann doch sowieso nicht mehr aktuell und Schulungsunterlagen als solche sind ohne den vorherigen Schulungsbesuch auch nicht sonderlich prickelnd.
Vielleicht hat ja auch der AG Interesse diese Unterlagen für einen zukünftigen BR aufzubewahren damit dieser Schulungs- und Literaturkosten spart. Auf den enstprechenden Forumsbeitrag darf man sich jetzt schon freuen.
18.06.2006 um 11:34 Uhr
Ja Ramses so weit gehe ich auf jeden Fall konform! Aber was ist mit eventuell vorhandenen Unterlagen, wie Protokolle der Sitzungen ect.pp.? Die gehören ja wohl auf keinen Fall in die Hädes des AG!? Ansonsten wollen wir mal hoffen, dass es sich kein BR gefallen lässt, die Infos von vor 10 Jahren als eigenes Schulungsmaterial zu verwenden um danach auf ein "ungeeignetes" Seminar zu verzichten! Aber was ich bis jetzt erlebt habe lässt mir fast die Haare ergrauen!
Schönes WE!
Benno
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