Schwerbehindertenvertretung zur BA-Sitzung ?
Wird die Schwerbehindertenvertretung auch zur sitzung des Betriebsausschusses eingeladen ? Gruß Bärbel
Community-Antworten (1)
13.06.2006 um 00:40 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung ist nach §32 berechtigt, an allen Sitzungen des BR beratend teilzunehmen. Nach §95 Abs. 4 SGB IX besteht dieses Recht auch für Sitzungen der Ausschüsse des BR.
Nach §29 Abs.2 S. 4 ist die Schwerbehindertenvertretung zu allen Sitzungen ebenso zu laden wie BR-Mitgl., d.h. rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung.
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