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Schwerbehindertenvertretung zur BA-Sitzung ?

B
bärbel
Jan 2018 bearbeitet

Wird die Schwerbehindertenvertretung auch zur sitzung des Betriebsausschusses eingeladen ? Gruß Bärbel

4.20001

Community-Antworten (1)

F
Fayence

13.06.2006 um 00:40 Uhr

Die Schwerbehindertenvertretung ist nach §32 berechtigt, an allen Sitzungen des BR beratend teilzunehmen. Nach §95 Abs. 4 SGB IX besteht dieses Recht auch für Sitzungen der Ausschüsse des BR.

Nach §29 Abs.2 S. 4 ist die Schwerbehindertenvertretung zu allen Sitzungen ebenso zu laden wie BR-Mitgl., d.h. rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung.

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