Erstellt am 12.06.2006 um 22:40 Uhr von Fayence
Die Schwerbehindertenvertretung ist nach §32 berechtigt, an allen Sitzungen des BR beratend teilzunehmen. Nach §95 Abs. 4 SGB IX besteht dieses Recht auch für Sitzungen der Ausschüsse des BR.
Nach §29 Abs.2 S. 4 ist die Schwerbehindertenvertretung zu allen Sitzungen ebenso zu laden wie BR-Mitgl., d.h. rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung.