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Sind FSJler wahlberechtigt

K
Kupaschu
Apr 2018 bearbeitet

Es gibt hier bereits ein älteres Forum zu diesem Thema. Herausfinden konnte ich bereits, dass FSJler sowie Praktikanten für die Ermittlung der Betriebsgröße nicht ausschlaggebens sind, aber sind sie wahlberechtigt? da wir momentan eine FSJlerin als wahlberechtigt führen ist ein gesetzesverweis für uns erforderlich um die Liste ändern lassen zu können!

Danke im Voraus.

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Community-Antworten (6)

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celestro

22.03.2018 um 17:17 Uhr

https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsratswahl/Wer-darf-waehlen

"da wir momentan eine FSJlerin als wahlberechtigt führen ist ein gesetzesverweis für uns erforderlich um die Liste ändern lassen zu können!"

Das ist Unsinn.

K
Kupaschu

22.03.2018 um 18:16 Uhr

Nunja ich würde es nicht als Unsinn bezeichnen, wenn wir uns verpflichtet fühlen eine rechtliche Quelle zu nennen und nicht einfach ohne einen Beleg dazu auffordern möchten einen Mitarbeiter von der BR-Wahl auszuschließen. Danke aber für den Link. Es wird nur leider dort nie von einem Freiwilligen Kulturellen Jahr gesprochen, gilt in diesem Fall das gleiche?

T
takkus

22.03.2018 um 19:40 Uhr

Ich würde es auch als Unsinn bezeichnen. Aber du kannst es vielleicht mal selber googeln wenn du hier nicht zufrieden bist.

C
celestro

22.03.2018 um 20:40 Uhr

"Es wird nur leider dort nie von einem Freiwilligen Kulturellen Jahr gesprochen, gilt in diesem Fall das gleiche?"

Naja, Du hast ja selbst nach FSJlern gefragt. Aber ja, die Reglung dürfte mit Sicherheit analog anzuwenden sein. An der Rechtsstellung der Personen ändert es ja nichts, ob Sie das freiwillige Jahr aus sozialen oder kulturellen Gründen machen.

K
Kupaschu

23.03.2018 um 13:30 Uhr

Warum sind denn bitte alle hier so unfreundlich? Wir haben doch nur nach einem entsprechenden Quellennachweis gefragt und dazu ist das Forum doch schließlich da oder nicht? § 5 BetrVG liefert mir leider keine klare Antwort und google liefert mir auch keine klare Rechtsquelle

C
celestro

23.03.2018 um 14:28 Uhr

"§ 5 BetrVG liefert mir leider keine klare Antwort und google liefert mir auch keine klare Rechtsquelle"

§ 5 BetrVG IST die Rechtsquelle. Es steht da halt nicht so deutlich drin, wie Du es gerne hättest. Daher der Link, der den Gesetzestext etwas verständlicher macht.

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