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Gehören FSJler auf die Wählerliste?

H
Husmeester
Apr 2018 bearbeitet

Wir haben 2 FSJler die zwar im Betriebsablauf für ein Jahr integriert sind, aber von anderer Stelle bezahlt werden. Da Leiharbeiter wahlberechtigt sind müssen die FSJler auch auf die Wählerliste,korrekt? Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

C
celestro

01.02.2018 um 12:07 Uhr

gemäß dieser:

https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsratswahl/Wer-darf-waehlen

Aufstellung, muß man sagen: Nein ! Auch wenn im Text nicht erklärt wird, warum nicht.

H
Husmeester

01.02.2018 um 15:32 Uhr

Danke . Krass , das hätte ich nicht gedacht . Schade , die Begründung würde mich jetzt interessieren .

P
Pjöööng

01.02.2018 um 15:57 Uhr

§ 5 (2) BetrVG?

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