Hallo, ich habe da auch mal eine Frage....Ich bin JAV bei einer Bundesbehörde. Meine Ausbildung endet am 31.08.2007. Nun kann ich ja vorher die Übernahme schriftlich verlangen, mein Dienstherr kann diesen Antrag ablehnen wenn eine Einstellung unzumutbar wäre. Als unzumutbar gilt es auch schon wenn keine freie Stelle vorhanden ist, die mit meiner Ausbildung übereinstimmt.
So jetzt die Frage.....es sind Stellen frei, allerdings kann ich mich im normal Fall auf diese Stellen nicht bewerben, da ich nicht zum zugelassenen Bewerberkreis gehöre, was aber nicht heißt das ich nicht qualifiziert genug bin.
Also muss mein Dienstherr mich jetzt übernehmen oder nicht?