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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernahme nach der Ausbildung

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waldfee13
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da auch mal eine Frage....Ich bin JAV bei einer Bundesbehörde. Meine Ausbildung endet am 31.08.2007. Nun kann ich ja vorher die Übernahme schriftlich verlangen, mein Dienstherr kann diesen Antrag ablehnen wenn eine Einstellung unzumutbar wäre. Als unzumutbar gilt es auch schon wenn keine freie Stelle vorhanden ist, die mit meiner Ausbildung übereinstimmt. So jetzt die Frage.....es sind Stellen frei, allerdings kann ich mich im normal Fall auf diese Stellen nicht bewerben, da ich nicht zum zugelassenen Bewerberkreis gehöre, was aber nicht heißt das ich nicht qualifiziert genug bin. Also muss mein Dienstherr mich jetzt übernehmen oder nicht?

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Community-Antworten (10)

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Fayence

12.06.2006 um 18:08 Uhr

Scherzkeks! Wer soll hier bitte schön beurteilen können, ob Du so qualifiziert bist, dass Dich Dein Dienstherr als Ausnahme vom Normalfall übernehmen muss?

Antrag auf Übernahme stellen und abwarten was passiert!

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waldfee13

12.06.2006 um 19:01 Uhr

Ok, ich glaube da haben wir ein bischen aneinander vorbei geredet....Meine Qualifikationen reichen für die freien Stellen. Die Stellen sind nach BAT VII bewertet und meine Ausbildung qualifiziert mich für einen Platz auf einer mit BAT VII bewertetetn STelle.

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Fayence

12.06.2006 um 20:05 Uhr

"es sind Stellen frei, allerdings kann ich mich im normal Fall auf diese Stellen nicht bewerben, da ich nicht zum zugelassenen Bewerberkreis gehöre"

Ach so, dann habe ich wohl falsch gelesen!

Wenn ich meine Ausbildung als Elektriker gemacht habe und danach in BAT VII übernommen würde, kann ich mir kaum berechtigte Hoffnungen für eine Stelle als Koch machen, nur weil diese Stelle auch nach BAT VII bezahlt wird.

Die Aussage, Du seiest für eine BAT VII Stelle qualifiziert, sagt doch wohl überhaupt nichts aus! Warum gehörst Du dann nicht zum zugelassenen Bewerberkreis?

Also meine obige Antwort bleibt!

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waldfee13

12.06.2006 um 20:55 Uhr

ich weiß ja nicht wo du arbeitest, aber bei einer Behörde ist das oft ein bischen willkürlich würde ich behaupten. Warum genau wir Azubis nicht zu dem zugelassenen Bewerberkreis gehören weiß man nicht genau, genauso wie man nicht weiß warum sich auf die selbe Stelle keine Mitarbeiter berwerben können die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, obwohl sie qualifiziert sind. Wenn du das mit einem Elektriker vergleichen willst, dann versuche ich es mal so zu erklären. In deinem Betrieb ist ein Job frei für den du bestimmte Dinge können musst, du kannst alles was für diesen Job brauchst, darfst dich aber darauf nicht bewerben, weil sich auf den Job nur Leute mit blauen Augen bewerben dürfen. Ist also eine genau so unsinne Vorgabe wie bei mir.

Jetzt etwas klarer?

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Fayence

12.06.2006 um 21:36 Uhr

Die Gründe für unterschiedlich zugelassene Bewerberkreise dürften zum einen im Haushaltsbereich liegen und zum anderen darauf abgestellt sein, dass Bewerber mit kw-Vermerk (künftig wegfallende Stelle) bevorzugt werden sollen.

Hilft alles nichts. Du kannst nur Deinen Antrag stellen, abwarten und im Falle einer Absage ev. rechtlich dagegen vorgehen.

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DK

19.06.2006 um 18:43 Uhr

moin, Also ich würd sagen einfach den Antrag stellen. Ham im mom auch das problem das mein Kollege seine Übernahme fordert. Nur das er auch 5 Abmahnungen und die erste Prüfung versaut hat. Jetzt versucht die Firma ihn übers Arbeitsgericht los zu werden. Da er aber Mitglied in der JAV ist, hat er anspruch auf unbefristete übernahme. Und so wie es aussieht bekommen wir die auch bei ihm durch.

Also Antrag stellen. Und notfalls vors Arbeitsgericht ziehen.

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Kölner

19.06.2006 um 20:28 Uhr

Auf unbefristete Übernahme einen Anspruch...? Ich bin verwirrt!

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DK

19.06.2006 um 20:57 Uhr

Ja so habe ich das gelernt und wenden wir auch an. Ich schmeiß normal nit mit paragarphen um mich, aber vielleicht hilft das weiter. § 78a BetrVG.

K
Kölner

19.06.2006 um 21:32 Uhr

Aber auch dort steht nicht, dass dies zwingendes Recht zum Wohle der JAV ist! Stichwort "wenn es nur befristete freie Arbeitsplätze gibt"!

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DK

19.06.2006 um 21:53 Uhr

Wie es nu mit befristeten aussieht weiß ich nit. Ich würde das dann über ein offenlegen der Personalplanung versuchen. Da kann man dann zusammen mit dem BR gucken ob nicht auch unbefristete benötigt werden. Naja und da die Chefs die Personalplanung ungerne offen legen, erhöhen sich die chanzen schon wieder.

Ich kann aber auch nur von meinem Betrieb sprechen. Kann ja leider bei jedem anders aussehen.

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