Ersatzkandidaten in GBR-Ausschüssen
Hallo zusammen, mein Kollege als Betriebsratsvorsitzender und ich als seine Vertretung sind ausgesucht worden unseren Standort im GBR zu vertreten, da wir ein BR von 13 Personen sind haben wir also zwei Mitglieder entsendet. Wie zwingend nötig hat jeder von uns natürlich auch einen Ersatzkandidaten. Hinzu kommt das mein Kollege ebnfalls im Wirtschaftsausschuss, sowie im Geschäftsführenden Ausschuss des GBR aktiv ist. Meine Frage ist nun, wenn meine Kollege für die Ausschusssitzungen verhindert ist, kommt dann automatisch sein Ersatzkandidat als Teilnehmer in Frage oder wird es ähnlich gehandelt wie z.B. bei uns in den Ausschüssen. Wenn da ein Mitglied verhindert ist wird es nicht ersetzt, wenn zu viele fehlen wird ein anderer Termin vereinbart. Vielen Dank für Eure Hilfe und sonnige Grüße...
Community-Antworten (1)
12.06.2006 um 19:24 Uhr
Ein Ersatzmitglied muss entsendet werden. Aber im Prinzip könntet Ihr bei einer Verhinderung eines GBR jedes Mal ein neues/anderes Ersatzmitglied bestimmen.
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