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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Einstellungen

V
Varus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, bin frischgebackener BRV und hab nun ein Problem. Unser AG hat vor, im Juli neue MA einzustellen, bzw. zeitl.befristete Vetrträge zu verlängern bzw. in unbefristete Verträge umzuwandeln. Dies stellte sich im Gespräch mit mehreren AN raus. Ich habe bis jetzt allerdings noch keine Benachrichtigung oder Unterlagen dazu erhalten. Ferner gibt es den Verdacht meinerseits, dass der BR hier bewußt außen vor gehalten werden soll, um den gültigen Tarif zu unterwandern. Meine Frage: Soll ich unseren AG auffordern, die entsprechenden Unterlagen zukommen zu lassen, oder soll ich erst mal abwarten, und erst tätig werden, wenn die MA eingestellt sind. Was würdet ihr mir raten und wie würdet ihr vorgehen? Das Verhältnis des AG zum jetzigen BR ist eher als ablehnend zu sehen. Viele Grüße Varus

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Community-Antworten (2)

P
pit47

12.06.2006 um 14:00 Uhr

Hallo varus, nach § 99 BetrVG ist der BR vor jeder Einstellung zu unterrichten und die Unterlagen dazu dem BR vorzulegen. Der BR hat sich innerhalb einer Woche zu entscheiden, ob er der Einstellung zustimmt oder nicht. Wenn der BR die Frist verstreichen läßt, gilt dieses als Zustimmung. Ihr solltet den AG auf seine Pflichten aufmerksam machen, bevor es zu Einstellungen kommt.

M
Müllmann

12.06.2006 um 15:23 Uhr

Hallo Varus, Der BR hat zwar nur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, aber diese hat er eben... Mach den AG darauf aufmerksam. Wenn es sein muß, mit dem BetrVG in der Hand. Schau mal in § 99 und 100 BetrVG an. Wenn alles nicht hilft geht es mit § 101 BertVG weiter. Aber immer alles mit Beschluß vom BR.

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