Erstellt am 11.06.2006 um 08:59 Uhr von Fayence
Wesentlicher dürfte die Frage sein, ob Euer AG dadurch in der Lage war, interne BR-Unterlagen etc. einblicken zu können.
Erstellt am 11.06.2006 um 10:16 Uhr von Klaus
Ja, da dies ein Büro ausschlieslich für den Betriebsrat ist, sind die Schränke im Raum nicht verschlossen.
Es wäre somit möglich gewesen, wird aber von unserer Seite momentan nicht unterstellt.
Wir sind der Meinung dass das ganze Vorgehen nicht richtig war und möchten wissen, ob wir
dagegen vorgehen können?
Erstellt am 11.06.2006 um 10:47 Uhr von Fayence
Schau mal hier rein:
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/5_168.pdf
Ihr dürftet in dieser Übersicht genügend Gründe finden, um Eurem AG eine entsprechende Mitteilung bzgl. der Unzulässigkeit seiner Vorgehensweise schreiben zu können.
Erstellt am 11.06.2006 um 11:20 Uhr von Klaus
In der Tat - das ist völlig ausreichend. Vielen Dank für Deine Hilfe!!