W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Reisepass bei Arbeitsauftrag im Ausland ?

C
celine612
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende akute Frage:

Wenn der Arbeitgeber von Mitarbeitern verlangt, dass diese Installationen im Ausland vornehmen sollen, muss er dann nicht auch die Kosten für einen Reisepass übernehmen ? Der Mitarbeiter fliegt doch nicht zu seinem Vergnügen ins Ausland sondern auf ANWEISUNG des AG !!

Gruß celine612

7.221020

Community-Antworten (20)

F
Fayence

09.06.2006 um 13:52 Uhr

Da ein Reisepass auch privat genutzt werden kann, wäre im Fall der Kostenübernahme durch den AG die Versteuerung als geldwerter Vorteil denkbar!

Vielleicht fehlt mir aber auch nur das Verständnis für solche Fragen.

RI
Ramses II

09.06.2006 um 14:26 Uhr

Mittlerweile ist der Reisepass ja zum höherwertigen Wirtschaftsgut mutiert. Insofern kann ich die Frage gut verstehen.

Schwierig ist hier tatsächlich die Abgrenzung.

Z
Z.Ickig

09.06.2006 um 15:41 Uhr

Gegenfrage: kann denn der Arbeitgeber eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers dafür verlangen, dass dieser seine innerhalb der Dienstreise anfallende Freitzeit im Ausland verbringen und touristisch nutzen kann?

RI
Ramses II

09.06.2006 um 15:46 Uhr

Z. Ickig,

Deine Vorstellung von Auslandsdienstreisen hat etwas erfrischend naives.

Z
Z.Ickig

09.06.2006 um 16:17 Uhr

Das kann man so nicht sagen...., es sind schließlich unterschiedlichste Konstellationen möglich. Wenn z.B. ein Systemprogrammierer für 4 Wochen nach Paris abgeordnet wird, kann der durchaus nach Feierabend auf dem Montmartre die Sau rauslassen, am Wochenende in den Louvre gehen oder sonstwas machen.

RI
Ramses II

09.06.2006 um 16:34 Uhr

R
Rollie

09.06.2006 um 17:12 Uhr

Wenn es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des AN's gehört, auch Einsätze im Ausland vornehmen zu müssen, würde ich nicht erkennen können, weshalb der AG die Kosten eines Reisepasses übernehmen sollte.

RI
Ramses II

09.06.2006 um 17:13 Uhr

Rollie,

Flug und Unterkunft braucht der Arbeitgeber auch nicht zu übernehmen?

C
celine612

09.06.2006 um 17:19 Uhr

Darum geht es ja gerade !! Es handelt sich um einen "normalen" Fertiger, der eben nicht in seinem Vertrag stehen hat, dass er auch im Ausland eingesetzt wird, wie ein Servicetechniker zum Beispiel !!

R
Rollie

09.06.2006 um 17:28 Uhr

Ramses,

ich sehe das als Dienstreise, wo der AG die Kosten von Flug und Unterkunft zahlt, und nicht als Versetzung an einen anderen Standort, wo der AN möglicherweise im Vertrag stehen hat, das er auch an einem anderen Standort eingesetzt werden kann und daher selber schauen muß, wie er dahin kommt.

Bei den Kosten für den Pass bin ich davon ausgegangen, das es zu seinen Arbeitspflichten gehört, auch im Ausland tätig zu sein er also hätte wissen müssen, das er gelegentlich im Ausland tätig ist und dafür auch ein gültiger Pass gehört.

So wie celine612 es aber nun beschreibt, bin ich mir aber nicht sicher, da unklar ist, was konkret vertraglich geregelt ist, ob z.B. ein fester Arbeitsort definiert ist.

RI
Ramses II

09.06.2006 um 17:45 Uhr

celine612,

wenn die Verpflichtung nicht vertraglich geregelt ist kann man sie auch ablehnen. Dann ist der Arbeitgeber gefragt zu entscheiden ob er der Entscheidungsfindung dieses AN nachhelfen will, oder ob er jemand anders schickt.

Rollie,

bezüglich des Personalausweises könnte ich Dir hier vielleicht noch folgen. Der Reisepass hingegen ist ein Dokument welches nur für bestimmte Länder benötigt wird. Man kann in dieser Welt als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft leben, inclusive aufwändiger Auslandsreisen ohne einen dieser mittlerweile völlig überteuerten Reisepässe zu benötigen.

R
Rollie

09.06.2006 um 17:59 Uhr

Nun gut, ich folge Dir dahingehend, als das ich auch keinen teuren Hightech-Ausweis habe und mich sicherlich sehr ärgern würde, wenn ich ihn auf meine Kosten benatragen müßte, nur um dem Wunsch des AG's nachzukommen, einer Auslandstätigkeit nachzugehen.

Für mich hörte es sich im Eingangsposting nur so an, als gehöre es dort zum Selbstverständnis, Installationen im Ausland zuvornehmen und nun käme ein Einsatz an einem Land, welches einen Reisepass erfordere.

Nun ja, man mag darüber denken, wie man will, der Betriebsfrieden zwischen AN und AG dürfte allerdings ziemlich darunter leiden, wenn in der Kostenfrage keine Einigung erzielt werden kann. :-)

S
s.f.h.

09.06.2006 um 18:04 Uhr

Hallo Z.Ickig Ich schließe mich Ramses II an, erfrischend naiv.

Von allen Auslandsmontagen mit denen ich irgendetwas zu tun hatte, war eine sechs Tage Woche mit mind. 12 Stunden Arbeit täglich normal. Eher waren es 14 oder noch mehr Stunden. Von einem Fall in Serbien habe ich durch einen Kollegen gehört, wo ein Monteur einer anderen Firma nicht länger als 12 Stunden täglich arbeiten wollte. Der saß dann am nächsten Tag im Flieger Richtung Heimat.

Und jetzt zu dem Fall mit dem Reisepass. Ich verstehe nicht ganz, warum die Firma den nicht finanzieren sollte. Das der Monteur von vorne herein weiß, dass er auf Montage geschickt werden kann, dürfte kein Argument sein. Der Monteur weiß auch, dass er Werkzeug braucht, der Programmierer weiß, dass er einen Computer braucht, usw.

Was wäre denn, wenn der Monteur einen zweiten Reisepass benötigt? Soll er den dann auch selber bezahlen?

F
Fayence

09.06.2006 um 18:05 Uhr

Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, einen für 1 Jahr gültigen Reisepass zum Preis von 29,- € zu beantragen.

K
Kölner

09.06.2006 um 22:23 Uhr

Ich will diese Diskussion sehr gerne noch um eine weitere Nuance erweitern: Mein AG verlangte ein Führungszeugnis. Musste er dieses auch bezahlen?

S
s.f.h.

10.06.2006 um 00:19 Uhr

Hallo Kölner

Verlangt er ein Führungszeugnis bei einer Bewerbung, bleibt es wohl auf dem Bewerber hängen. Innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfte es auf dem ArbGeb hängen bleiben. Wenn der ArbGeb, aus welchen Gründen auch immer, ein Führungszeugnis benötigt, dann dürften die Kosten auch, da es um Firmeninteressen geht, zu Lasten der Firma gehen.

Kann ich aber nicht belegen, ist nur so ein Rechtsempfinden.

Vielleicht ist das ähnlich wie mit dem Privatdetektiv, den der ArbGeb beauftragen kann. Die Kosten trägt dann der ArbN, wenn es etwas zu beanstanden gibt.

Individualrechtliche Angelegenheiten seien bei diesen Gedanken mal aussen vor gelassen.

RI
Ramses II

10.06.2006 um 00:53 Uhr

"Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, einen für 1 Jahr gültigen Reisepass zum Preis von 29,- € zu beantragen."

Da soll noch mal jemand sagen, es gäbe keine echten Schnäppchen mehr.

Dann sollte man nur noch hoffen dass man nicht gerade in die Vereinfachten Staaten muss.

F
Fayence

10.06.2006 um 11:15 Uhr

"Dann sollte man nur noch hoffen dass man nicht gerade in die Vereinfachten Staaten muss."

Es wird dann einfach teurer! Das dann benötigte Visum kostet nur schlappe 85,- €, womit die 59,-€ für einen Reisepass wirklich zu einem Schnäppchen mutieren.

Und wer trägt seine biometrischen Daten die nächsten zehn Jahre nicht wirklich gerne bei sich? ;-)

K
Kölner

10.06.2006 um 11:19 Uhr

Haben Rottweiler erfassbare, biometrische Daten?

F
Fayence

10.06.2006 um 11:28 Uhr

Ja!

Aber sie dürfen auf dem Foto nicht lächeln und sollten beim Fotoshooting auf das Nietenhalsband verzichten.

Ihre Antwort