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Betriebsversammlung - wann muss Einladung raus ?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir wollen am 30.06.06 unsere Betriebsversammlung machen und sind der Meinung, daß spätestens 14 Tage vorher die Einladung an alle Mitarbeiter und Standorte ausgehangen werden muß! Ist das richtig? Wir haben im Betriebsverfassunggesetz nichts gefunden! Danke für die Hilfe!!

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

09.06.2006 um 13:05 Uhr

Hallo eschti,

im Fitting steht zu § 42 BetrVG

Nähere Vorschriften über Form und Frist der Einberufung enthält das Gesetz nicht. Der BR kann deshalb die Einberufung nach pflichtgemäßem Ermessen durchführen, wobei allerdings in betriebsüblicher Weise gewährleistet sein muß, dass den Arbeitnehmern des Betriebes die rechtzeitige Kenntnisnahme von der BV möglich ist.

MfG Angi1

H
häggi

09.06.2006 um 17:12 Uhr

Wir hägen die Einladung nicht nur aus, wir verschicken sie auch z.B. an die Mütter(oder Väter?) im Erziehungsurlaub.Zwei Wochen vorher ist schon üblich.

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