Erstellt am 09.06.2006 um 11:05 Uhr von Angi1
Hallo eschti,
im Fitting steht zu § 42 BetrVG
Nähere Vorschriften über Form und Frist der Einberufung enthält das Gesetz nicht. Der BR kann deshalb die Einberufung nach pflichtgemäßem Ermessen durchführen, wobei allerdings in betriebsüblicher Weise gewährleistet sein muß, dass den Arbeitnehmern des Betriebes die rechtzeitige Kenntnisnahme von der BV möglich ist.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.06.2006 um 15:12 Uhr von häggi
Wir hägen die Einladung nicht nur aus, wir verschicken sie auch z.B. an die Mütter(oder Väter?) im Erziehungsurlaub.Zwei Wochen vorher ist schon üblich.