Erstellt am 12.07.2018 um 18:43 Uhr von samira
Ersatzmitglieder MÜSSEN immer dann geladen werden, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist. Das kann man nicht in der Geschäftsordnung ausschließen.
Vielleicht bittest Du die Gewerkschaft um Unterstützung. Misstrauensanträge gibt es nicht. Nur Amtspflichtsverletzungen (siehe § 23 BetrVG)
Erstellt am 12.07.2018 um 20:51 Uhr von alterMann
Samira hat ja schon geschrieben, dass es einen Misstrauensantrag nicht gibt.
Neben dem Tipp mit der gewerkschaft kannst Du aber auch (mit ein paar Mitstreitern) das Thema auf die TOPs der nächsten Betriebsversammlung setzen lassen. Wie Ersatzmitglieder zu laden sind, ist meines Wissens ein üblichesThema auf jeder ersten Grundlagenschulung für BRM. Nichtwissen dürfte da also kaum ein Argument sein.
Übrigens sind die BR-Beschlüsse, die in einer Sitzung mit falscher Einladung gefasst werden, unwirksam.