W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglied ausladen

R
Renesozial
Jul 2018 bearbeitet

Ein freundliches Hallo,

....hier meine Frage. Darf der BR in seiner Geschäftsordnung veranlassen, das KEIN Ersatzmitglied mehr zu einer Sitzung geladen wird ? Und, wenn NEIN, wie stelle ich einen Misstrauensantrag bezüglich Neuwahlen BR ???

Gruß René

37602

Community-Antworten (2)

S
samira

12.07.2018 um 20:43 Uhr

Ersatzmitglieder MÜSSEN immer dann geladen werden, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist. Das kann man nicht in der Geschäftsordnung ausschließen.

Vielleicht bittest Du die Gewerkschaft um Unterstützung. Misstrauensanträge gibt es nicht. Nur Amtspflichtsverletzungen (siehe § 23 BetrVG)

A
AlterMann

12.07.2018 um 22:51 Uhr

Samira hat ja schon geschrieben, dass es einen Misstrauensantrag nicht gibt. Neben dem Tipp mit der gewerkschaft kannst Du aber auch (mit ein paar Mitstreitern) das Thema auf die TOPs der nächsten Betriebsversammlung setzen lassen. Wie Ersatzmitglieder zu laden sind, ist meines Wissens ein üblichesThema auf jeder ersten Grundlagenschulung für BRM. Nichtwissen dürfte da also kaum ein Argument sein. Übrigens sind die BR-Beschlüsse, die in einer Sitzung mit falscher Einladung gefasst werden, unwirksam.

Ihre Antwort