AG mischt sich in BR-Sitzungen ein - darf er das ??
Hallo Kollegen/innen
Kann/Darf der AG vom BR Vorsitzenden "Fordern" das ein bestimmtes Ersatzmitglied nicht zur BR Sitzung eingeladen wird (bzw.Teilnimmt)?
Der AG behauptet das gegen das Ersatzmitglied der "Verdacht" besteht, es würde die "Stundenliste" Manipulieren. Ich bin eher der Meinung, das es eher die Reaktion des AG auf eine Beschwerde dieses MA ist. Dieser MA hatte sich beim BR über seinen Vorgesetzten (Leitender AG) wegen Mobbing/Bossing beschwert. (ihr kennt den Spruch: "eine Krähe, hackt der anderen kein Auge aus).
Danke im vorraus
BR Horst
Community-Antworten (13)
08.06.2006 um 20:28 Uhr
Hallo Horst, welches Ersatzmitglied der/die Vorsitzende einzuladen hat, ist im Gesetz ganz klar geregelt. (schlicht und einfach das zuständige) Weder der Arbeitgeber noch sonstwer hat da auch nur ein Wort zu reden! Das stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet wird. (§§119, 120 BetrVG) Wenn der Arbeitgeber gegen einen Mitarbeiter den Verdacht einer Straftat hegt, kann er die erforderlichen Schritte beim zuständigen Arbeitsgericht oder der Staatsanwaltschaft einleiten. Wenn er den Verdacht hat, das Ersatzmitglied habe im Rahmen seiner BR-Tätigkeit ein schweres Fehlverhalten begangen, kann er gemäß §23 BetrVG vorgehen. Auf keinen Fall darf er vermutetes (unterstelltes?) Fehlverhalten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mit der BR-Tätigkeit vermischen. Mein Tipp: den Arbeitgeber schriftlich auffordern, sich aus der BR-Arbeit herauszuhalten und für den Wiederholungsfall mit gerichtlichen Schritten drohen. Und das dann auch durchziehen!!! Außerdem sofort die Seminare zur Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz aufsuchen (alle BR-Mitglieder) und die für die Geschäftsführung des Betriebsrates. (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) Übrigens: W.A.F kann ich aus Erfahrung dafür empfehlen. mfg Johannes
08.06.2006 um 22:01 Uhr
Ich würde mich da nicht aus Ruhe bringen lassen. Wenn das Ersatzmitglied vom BR gefordert ist, natürlich einladen. Egal ob das dem AG passt oder nicht. Da kann er fordern was er will.
08.06.2006 um 23:40 Uhr
Jetzt kommt die Fortsetzung: Unser AG hatte nachdem ich ihm Mitteilte das das Ersatzmitglied trotz seiner "Forderung" zur Sitzung Eingeladen wird. Mich ernsthaft gefragt ob ich diesen "Krieg" möchte. Und sollte ich nicht der Reihenfolge der Liste (WAhlergebnis eingeladen haben, weürde er mich "Verklagen". (so lieb hat mich unser AG. HAHA)
Gruß BR Horst
09.06.2006 um 10:50 Uhr
@Horst
Ihr habt ja einen Schnuckel!
Ich hab das Gefühl, dass der GF eine Kündigung des Ersatzmitgliedes vorbereitet. Da kommt der erweiteter Kündigungsschutz bei einer Einladung zur Sitzung des Ersatzmitglieds nicht gut an. Ich bin inswischen der Meinung, solche GFs müssen erzogen werden. Gesetz unter die Nase halten (per Email, mit Kommentar) und die Drohung im BR publik machen. Darauf eine ordentliche Antwort vom BR nachreichen. Sonst, wie "p.g." richtig sagt - nicht aus der Ruhe bringen lassen.
09.06.2006 um 15:03 Uhr
Zitat BR Horst: "Und sollte ich nicht der Reihenfolge der Liste (WAhlergebnis eingeladen haben..."
Ähm... ich hoffe, das hast Du gemacht? Denn die Nachrück-Reihenfolge der Ersatzmitglieder richtet sich tatsächlich nach der Anzahl der Stimmen.
Falls ja, könnt Ihr Ruhe bewahren und der 'Gefahr' ins Auge blicken ;) Aber falls nein, hat der GF höchstwahrscheinlich sogar Recht.
09.06.2006 um 18:30 Uhr
Hallo Horst, in der Tat ist die Reihenfolge der "Nachrücker" ganz klar festgelegt. Bei Persönlichkeitswahl nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen absteigend in Reihenfolge. Bei Listenwahl für die jeweilige Fraktion des zu vertretenden Mitglieds in Reihenfolge auf der entsprechenden Vorschlagliste. Auf gar keinen Fall darf der/die Vorsitzende nach freien Belieben die Vertreter "aus dem Topf ziehen". Das würde einen schweren Verstoß nach §23 BetrVG darstellen. mfg Johannes
09.06.2006 um 22:17 Uhr
@Johannes, Olaf0412 Wurde in diesem fred schon über die Berücksichtigung des Minderheitgeschlechts gesprochen bei der Reihenfolge der zu ladenden Ersatzmitglieder?
09.06.2006 um 23:21 Uhr
Erst einmal Danke für schnellen Antworten
Also es hadelte sich dabei um eine "außerordendliche BR Sitzung". und ich habe tatsächlich ein Ersatzmitglied übersprungen. Aber nur weil ich es (übersprungene Ersatzmitglied) nicht erreicht hatte. Also ist/war es dann nicht korekt das ich das "nächste" in der Liste stehende Ersatzmitglied eingeladen habe.
Jetzt habe ich den BR Mitgliedern gesagt das es Sinnvoll sei dem AG schriftlich Aufzufordern das "Drohungen,Anschreien,Unterstellungen (z.B. ich (BRV) würde MA dazu Auffordern/Ermuntern,usw.) ab sofort zu Unterlassen sind. AAABBBEEERRR !!!!! die Mehrheit der BRM sind der Meinung das wir erst mal den AG mit "BITTE BITTE" und Mündlich ansprechen sollten. (ist schon schön zu sehen, wie viel EINFLUSS der AG auf einige BRM hat.)
Außerdem werden die Mitbestimmungsrechte (z.B. 87 /99 BetrVG) regelmäßig vom AG missachtet und der "Gewisse Teil" (AG Freundlich) des BR findet das ok.
Meine Frage: Was kann ich (BRV) tun damit unser BR das wird, was auch meiner meinug nach unser "Part" ist.Also AN Freundlich?
Gruß BR Horst
10.06.2006 um 14:47 Uhr
Hallo Horst, Wenn ein Ersatzmitglied nicht erreichbar ist und daher nicht ordnungsgemäß geladen werden kann, ist es sicher ok, das nächste Ersatzmitglied zu laden. Allerdings ist es ein sehr sensibles Thema, ich würde es hier nicht auf Schwierigkeiten ankommen lassen. Also, die Mitglieder rechtzeitig schriftlich auf dem Postweg einladen. Natürlich gibt es Fälle, in denen aus Fristgründen nur mündlich, z.B. telefonisch eingeladen werden kann. Ich empfehle Dir dringend, ein Seminar zum Thema "Geschäftsführung im Betriebsrat für Vorsitzende und Stellvertreter" zu besuchen. Auch solltet Ihr ALLE Mitglieder auf die WIRKLICH ERFORDERLICHEN Grundseminare entsenden. In allen Fällen die ordentliche Beschlussfassung nicht vergessen! mfg Johannes
10.06.2006 um 16:23 Uhr
Hallo Johannes Danke für die Antwort. Von unserem BR (9 BRM),sind "LEIDER" 5 BRM mit "Vaseline" eingerieben (also können gut beim AG hinten rein Krieschen). Da ist es "unmöglich" einen Beschluss für z. B. Seminar oder einen Anwalt ( da der AG mich regelmäßig bedroht,Anschreit,auch vor BR Kollegen) hinzubekommen. Wie gesagt alles was den AG Geld oder Ärger kostet, ist nicht ok für diesen Teil des BR. Denn für unseren AG und Teilweise auch bei dem BR bin ich der "Staatsfeind Nr.1" , da ich wohl zu sehr auf der AN Seite bin. Ist das nicht unser Job als BR ?
Gibt es rechtliche Mittel/Wege wie ich (auch ohne Mehrheit) unseren BR überzeugen (oder Bringen) kann das sie einsehen, das ein BR immer noch eine "AN Vertretung" und keine "AG Vertretung" ist. Denn gewählt wurden wir von den "AN" und nicht vom "AG".ODER liege ich da falsch?
Gruß BR Horst
10.06.2006 um 16:49 Uhr
@ Horst
Johannes hat Recht mit den Seminaren; da, diese zu besuchen, die BR-Kollegen eigentlich nur schwer ablehnen können. Und eben über diese Teilnahme kann man für die Zukunft erhoffen, dass die Vaseline abgeseift wird, und dadurch ein neues Kräfteverhältnis im Gremium entsteht, woraus dann wieder die nötige Kraft geschöpft werden kann, den AG effektiv in seine Schranken zu weisen. ( Der BR hat zu 100% auf der Seite der AN zu stehen.)
11.06.2006 um 14:42 Uhr
Hallo Horst, schon Sch... wenn man im eigenen Gremium so zu kämpfen hat. (Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich bin stellvertretender Vorsitzender und im Moment beschäftigen wir uns mit einem Wahlanfechtungsverfahren, das von einer Fraktion im BR angestoßen wurde.) Zu Deinem Problem mit dem Arbeitgeber gibt es eine Lösung, die aber einen langen Atem von Dir erfordert. Wenn der AG Dich anschreit oder sonstwie zu beeinflussen versucht, ist das eine eindeutige Behinderung der Betriebsratsarbeit! Sowohl das Gremium, als auch das einzelne Betriebsratsmitglied hat Ansprucn auf ungehinderte BR-Arbeit. Und sowohl das Gremium, als auch das einzelne BR-Mitglied kann (und sollte auch) gegen die Behinderung klagen. Auf Behinderung der Betriebsratsarbeit steht immerhin bis zu einem Jahr Haftstrafe oder entsprechende Geldstrafe. Sogar schon für das einfache Unterbrechen von Telefonaten des BR-Vorsitzenden wurden empfindliche Strafen ausgesprochen (§§ 119, 120 BetrVG, schau mal in den Kommentar.) Du solltes jeden einzelnen Vorfall sorgfältig dokumentieren (in Gedächtnisprotokollen, in Niederschriften von Monatsgesprächen, in Aktennotizen und so weiter) und damit zu einem Anwalt gehen, und die Sache zur Anzeige bringen. (Arbeitsgericht) Unterstützung findest Du auch bei Deiner Gewerkschaft. Das Du für den AG "Staatsfeind Nr.1 bist ist normal und Du kannst stolz darauf sein, denn das zeigt, dass Du Deine Arbeit gut machst. Sag das auch Deinen Kollegen, hole sie mit in Dein Boot, indem Du sie da mit einschließt. Verwende möglichst oft das Wort "wir", wenn Du in BR-Sitzungen redest. (WIR müssen... WIR dürfen nicht zulassen... WIR haben gute Arbeit geleistet, sonst würde der Chef sich nicht so aufregen! Danke Kollegen!) Gegen Seminare können die Kollegen scih nicht wehren, der BR entscheidet über die Teilnahme und entsendet die Kollegen. Wenn sie sich gegen die Weiterbildung sträuben, dann ist das eine schwere Verfehlung gegen die PFLICHTEN eines BR-Mitgliedes!!! (§23 BetrVG) Natürlich ist es unsinnig, ein BR-Mitglied gegen seinen Willen zu entsenden. Das Seminar wäre dann wohl ziemlich erfolglos. Wenn Du ein Seminar für erforderlich hältst, kannst Du auch gegen Deine Kollegen die Teilnahme gerichtlich durchsetzen, wenn sie in der BR-Sitzung die Zustimmung verweigern. (bei den sogenannten Grundseminaren, Einführung in das Betriebsverfassungsgesetzt 1 bis 3, Einführung in das Arbeitsrecht 1 bis 3 hast Du keine Probleme, der Anspruch ist hundert mal vom Bundesarbeitsgericht für ALLE BR-Mitglieder bestätigt worden. Fachseminare für Vorsitzende und Stellvertreter und für Schriftführer sind auch kein Problem.) Deine "geölten" Kollegen sollten sich mal mit den PFLICHTEN beschäftigen, die sie mit ihrer Wahl übernommen haben. Empfehle ihnen den §80 BetrVGzur Lektüre. Anschließend sollen sie sich mal den §23 sorgfältig durchlesen! Du hast einen harten Weg vor Dir, ich wünsche Dir alles Gute dafür. Am besten, Du baust Dir eine Verbindung zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. (Meine Vorsitzende und ich, wir Duzen uns inzwischen mit unserem Anwalt) mfg Johannes
11.06.2006 um 22:42 Uhr
Hallo Johannes Vielen Dank für die Hilfe. Einen guten Atem bzw. ein breites Kreuz hab ich. Dein Vorschlag mit der GW hab ich schon in Angriff genommen. Ich denke das wird ein sehr sehr sehr langer Weg, aber ich denke auch das ein Licht am ende des Tunnels in Sicht kommt.
Nochmal vielen Dank
Gruß BR Horst
Verwandte Themen
Drohende Kündigung durch Arbeitshinderung?
ÄlterHallo? Ich bin seit 8 Wochen in der Verwaltung eines Unternehmens tätig, dessen Fachbereich neu für mich ist. Vorher habe ich alleine gearbeitet, war persönliche Assistenz des Arbeitgebers. Konnte fas
Auswirkung eines fehlerhaften Aushanges ?
ÄlterWir sind ein 5-Person Betriebsrat. Auf Antrag ein BRM wurde durch Beschluss die Sitzungszahl von 1x im Monat auf 2x im Monat erhöht. Obwohl 2x BRM dagegen waren ist der Beschluss einstimmig angenommen
Aufgabenverteilung im BR
ÄlterHallo, habe eine bzw. 2 Fragen, vllt. könnt ihr mir da weiterhelfen- bin neu im BR und wurde gleich als stell. Vorsitzende gewählt (was mich einerseits sehr ehrt, anderer aber sehr traurug macht)- na
Konflikt mit BR Arbeit wie sie bei uns stattfindet - was tun?
ÄlterHallo Ich würde sehr gerne ein Problem schildern was ich innerhalb von meinen BR Team habe. Irgendwann wurde mein Vorsitzender zu den ich früher ein freundschaftliches Verhältnis hatte verändert. Ka
AK macht sich selbständig
ÄlterHallo. Ich habe als BR-Vorsitzender und BR-Mitglied folgendes Problem: Einer unserer 4 Arbeitskreise (hier speziell der ursprüngliche Gesundheitsausschuß, der zum AK Gesundheit wurde), [wir sind insg