Hallo Horst,
schon Sch... wenn man im eigenen Gremium so zu kämpfen hat. (Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich bin stellvertretender Vorsitzender und im Moment beschäftigen wir uns mit einem Wahlanfechtungsverfahren, das von einer Fraktion im BR angestoßen wurde.)
Zu Deinem Problem mit dem Arbeitgeber gibt es eine Lösung, die aber einen langen Atem von Dir erfordert.
Wenn der AG Dich anschreit oder sonstwie zu beeinflussen versucht, ist das eine eindeutige Behinderung der Betriebsratsarbeit! Sowohl das Gremium, als auch das einzelne Betriebsratsmitglied hat Ansprucn auf ungehinderte BR-Arbeit.
Und sowohl das Gremium, als auch das einzelne BR-Mitglied kann (und sollte auch) gegen die Behinderung klagen.
Auf Behinderung der Betriebsratsarbeit steht immerhin bis zu einem Jahr Haftstrafe oder entsprechende Geldstrafe. Sogar schon für das einfache Unterbrechen von Telefonaten des BR-Vorsitzenden wurden empfindliche Strafen ausgesprochen (§§ 119, 120 BetrVG, schau mal in den Kommentar.)
Du solltes jeden einzelnen Vorfall sorgfältig dokumentieren (in Gedächtnisprotokollen, in Niederschriften von Monatsgesprächen, in Aktennotizen und so weiter) und damit zu einem Anwalt gehen, und die Sache zur Anzeige bringen. (Arbeitsgericht)
Unterstützung findest Du auch bei Deiner Gewerkschaft.
Das Du für den AG "Staatsfeind Nr.1 bist ist normal und Du kannst stolz darauf sein, denn das zeigt, dass Du Deine Arbeit gut machst.
Sag das auch Deinen Kollegen, hole sie mit in Dein Boot, indem Du sie da mit einschließt. Verwende möglichst oft das Wort "wir", wenn Du in BR-Sitzungen redest. (WIR müssen... WIR dürfen nicht zulassen... WIR haben gute Arbeit geleistet, sonst würde der Chef sich nicht so aufregen! Danke Kollegen!)
Gegen Seminare können die Kollegen scih nicht wehren, der BR entscheidet über die Teilnahme und entsendet die Kollegen. Wenn sie sich gegen die Weiterbildung sträuben, dann ist das eine schwere Verfehlung gegen die PFLICHTEN eines BR-Mitgliedes!!! (§23 BetrVG)
Natürlich ist es unsinnig, ein BR-Mitglied gegen seinen Willen zu entsenden. Das Seminar wäre dann wohl ziemlich erfolglos.
Wenn Du ein Seminar für erforderlich hältst, kannst Du auch gegen Deine Kollegen die Teilnahme gerichtlich durchsetzen, wenn sie in der BR-Sitzung die Zustimmung verweigern.
(bei den sogenannten Grundseminaren, Einführung in das Betriebsverfassungsgesetzt 1 bis 3, Einführung in das Arbeitsrecht 1 bis 3 hast Du keine Probleme, der Anspruch ist hundert mal vom Bundesarbeitsgericht für ALLE BR-Mitglieder bestätigt worden. Fachseminare für Vorsitzende und Stellvertreter und für Schriftführer sind auch kein Problem.)
Deine "geölten" Kollegen sollten sich mal mit den PFLICHTEN beschäftigen, die sie mit ihrer Wahl übernommen haben. Empfehle ihnen den §80 BetrVGzur Lektüre. Anschließend sollen sie sich mal den §23 sorgfältig durchlesen!
Du hast einen harten Weg vor Dir, ich wünsche Dir alles Gute dafür. Am besten, Du baust Dir eine Verbindung zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. (Meine Vorsitzende und ich, wir Duzen uns inzwischen mit unserem Anwalt)
mfg Johannes