Anwesenheit des Chefs bei der BR-Wahl
Hallo, wir haben demnächst vor, in unserem Betrieb einen BR zu gründen. Dazu sind alle Mitarbeiter bereits eingeladen worden. Hat die Filialleitung einen Anspruch darauf, bei der Wahl anwesend zu sein, ohne mitzuwählen? Ist das zulässig?
Community-Antworten (3)
08.06.2006 um 08:34 Uhr
Nein, grundsätzlich haben nur Anspruch auf Teilnahme WV und wahlberechtigte Arbeitnehmer!
Kommentierung zu §§17a, 18 BetrVG.
Ihr solltet dies auch eurer Filialleitung klar machen.
08.06.2006 um 10:45 Uhr
Und wenn die Filialleiterin nun eine wahlberechtigte Arbeitnehmerin wäre? Ganz ausschließen kann man das nicht....
08.06.2006 um 13:09 Uhr
Natürlich, wenn sie wahlberechtigt ist.
Dies sollte man aber prüfen, ob sie nicht leitende Angestellte ist.
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