Erstellt am 07.06.2006 um 20:05 Uhr von Kölner
Der BR bleibt zu siebt...wenn Ihr nicht wesentlich mehr AN werdet.
Aber Ihr kommt in den Bereich des § 38 BetrVG vielleicht weiter!
Erstellt am 08.06.2006 um 10:50 Uhr von Angi1
Hallo Flappy66,
§ 13 Abs.2 Punkt1 BetrVG besagt:
Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen wenn,
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gefallen ist.
Also müßt Ihr noch ein bißchen warten und dann nochmals nachzählen.
MfG
Angi1