Gilt der Minderheitenschutz bei der Sitzverteilung noch?
Laut Aussage eines Kollegen ist der Minderheitenschutz bei der Sitzverteilung abgeschafft worden.Ich habe bisher darüber nichts schriftliches gefunden - wer weiß etwas?
Community-Antworten (2)
28.02.2006 um 17:53 Uhr
Der Minderheitenschutz für Arbeiter (bzw. die Unterscheidung zw. Arbeitern und Angestellten) ist 2001 abgeschaft worden. Soweit ja.
Dafür wurde der geschlechterspezifische Minderheitenschutz eingeführt.
Bitte nix verwexeln!
Gruesse w-j-l
01.03.2006 um 11:26 Uhr
Nur als Ergänzung, bitte mal den §15 BetrVG aufschlagen und nachlesen, darin steht alles zum Minderheitenschutz.
Verwandte Themen
Minderheitenschutz im Betriebsrat - wie muss dazu die Sitzverteilung erfolgen?
Unser 19 Köpfiger Betriebsrat ist am 14/15 März gewählt worden, das Wahlergebniss ist am 16/März mit den gewählten Kandidaten der jeweiligen Listen ( es standen 3 Listen zur Wahl ) ordnungsgemäß vom W
Sitzverteilung Geschlechterquote
Was ist bei der Sitzverteilung zu berücksichtigen, wenn vom Minderheitengeschlecht jede Menge Bewerber vorhanden sind und die Mindestsitze an das Minderheitsgeschlecht vergeben sind? Erfolgt der Rest
Sitzverteilung
Hallo, ich habe eine Frage zu der Sitzverteilung (vereinfachtes WV; nach Minderheitengeschlecht muss mind. 1 Frau in den BR, BR besteht aus 5 Mitgliedern) Wie ist die Sitzverteilung wenn Platz 1 e
Minderheitenschutz - wie ist der bei den Freistellungen?
BR Wahl mit Listenwahl, unsere Liste hat 45,75% und bei 13 Sitzen entsprechend 6 bekommen. Bei Wahlfunktionen (Vorsitz und zwei Stellvertreter) wurde unsere Liste nicht berücksichtigt. Bei der Freiste
Minderheitenschutz bei Wahl
Hallo,folgender komplizierter Sachverhalt. Nach einer Betriebsratswahl mit mehreren Listen kommt es nach der Konstituierenden Sitzung zum Punkt der Freistellungen. Nach der Wahl gab es mehrere kleine