Vertragsverlängerung - Austritt aus BR möglich ?
Mein befristeter Vertrag läuft zum ende Juni 2006 aus. Ich bin im Mai in den Betriebsat gewählt worden. Mein Vertrag darf gesetzlich kein weiteres Mal verlängert werden. Das Unternehmen möchte mir jetzt aber keine Festanstellung anbieten, da ich dann bis zur nächsten Betriebsratswahl nicht kündbar bin. Gibt es eine Möglichkeit für mich aus dem Betriebsrat auszutreten um einen Vertrag zu bekommen? Oder was kann ich sonst tun?
Community-Antworten (11)
07.06.2006 um 16:52 Uhr
Hallo Maja Gegenfrage: Warum hast du dich erst in den BR wählen lassen, wenn deine Arbeit schon im Juni 06 endet ? Du kannst jederzeit als BR zurücktreten, nächstes Ersatzmitglied rückt nach. Selber kannst du da nicht viel tun, aber der BR bestimmt doch bei personellen Maßnahmen mit. Er sollte z.B. zu prüfen, ob deine Arbeitsaufgabe ab Juni entfällt, oder für dich Neueinstellungen vorgenommen werden sollen.
07.06.2006 um 23:35 Uhr
Konrad, selbst wenn zum 1.7.06 ein neuer AN für Majas Position fest eingestellt werden sollte, läuft der befristete Vertrag aus. Einfach so!
07.06.2006 um 23:44 Uhr
@Maja Warum sollte Dein Vertrag nicht noch öfters befristet weitergeführt werden können?
08.06.2006 um 12:21 Uhr
Hallo Konrad, Fayence, Kölner
mein Vertarg wurde schon 2 mal verlängert und kann deshalb keine weiteres Mal befristet werden. Ich habe mich in den Betriebsrat wählen lassen, weil ich es gerne machen wollte und auch die ganze Zeit von den Arbeitgebern die Rede war das ich nach diesem befristeten Vertrag was längerfristiges kriegen sollte. Da ich aber nun im Betriebsrat bin wollen Sie mir keine Festanstellung geben da ich dann 5 Jahre lang nicht kündbar wäre. Es sollte kein neuer AN meine Position übernehmen. Trotzdem wird die Stelle dringend gebraucht.
08.06.2006 um 14:28 Uhr
Hallo Maja,
habe im Fitting unter § 5 Betr.VG folgendes gefunden: Der Regefall der zulässigen Befristung ist die Befristung mit sachlichem Grund ( § 14 abs. 1 TzBfG), die dann zum Tragen kommt, wenn die erleichterten Voraussetzungen der sachgrundlosen Befristung nicht gegeben sind. Der in § 14 Abs.1 TzBfG enthaltene, nicht abschließende Katalog zulässiger Sachgründe knüpft an die Rechtsprechung des BAG an und nennt typische Gründe, die die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertigen können. So kann das aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglied befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit geeignet und erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn ohne den Abschluß den befristeten Arbeitsvertrags das Arbeitsverhältnis mit dem BR Mitglied enden würde. (BAG 23.1.02 AP Nr. 230).
Vielleicht hilft Dir das weiter
MfG Angi1
08.06.2006 um 17:17 Uhr
Angi1,
das hilft sicherlich nicht weiter, da der Arbeitgeber ja genau dieses nicht will! (Zitat Maja: "Da ich aber nun im Betriebsrat bin wollen Sie mir keine Festanstellung geben da ich dann 5 Jahre lang nicht kündbar wäre.")
Maja,
möglicherweise bekommst Du nach Niederlegung des Mandates Deine Vertragsverlängerung, das weiß man nie. Falls es so ist, sei doch bitte so gut, Deinem Arbeitgeber den Klammerbeutel wieder mit Puder aufzufüllen, das braucht er dann sicherlich.
09.06.2006 um 13:27 Uhr
Danke, habe mit dem BR-Vorsitz auch schon gesprochen und werde wohl zurück treten um überhaupt eine Chance zu haben. Wobei ich den Klammerbeutel dann ganz sicher wieder mit Puder auffüllen werde. Und es mich auch ganz besonders ärgert austreten zu müssen da hier ganz offensichtlich ein guter BR gebraucht wird.
09.06.2006 um 13:42 Uhr
Maja,
für Dich ist es ja im Grunde genommen egal, ob Du durch Fristablauf aus dem BR fliegst, oder selber das Handtuch schmeisst.
Dein Arbeitgeber wäre aber schlecht bearten wenn er Dir unter diesen Umständen einen neuen Vertrag gibt.
09.06.2006 um 14:39 Uhr
Angi
wieso wäre mein Arbeitgeber schlecht beraten wenn er mir unter diesen Umständen einen Vertrag anbietet?
09.06.2006 um 14:56 Uhr
Hallo Maja,
diese Aussage stammt von RamsesII und ich hoffe er wird sie dir erklären.
Ich bitte dich aber nochmals meinen Vorschlag durchzulesen. Dort kann dir der Arbeitgeber einen erneuten sachbezogenen Zeitvertrag geben und diesen bis zum Ablauf der BR Zeit jeweils verlängern. Es fällt also der Kündigungsschutz weg und er geht kein Risiko (wie er es sieht) damit ein.
Es ist auf alle Fälle einen Versuch wert.
Viel Glück
MfG Angi!
09.06.2006 um 15:45 Uhr
Maja,
es könnte ja jemand auf den Gedanken kommen, Du hättest den Vertrag nur bekommen weil Du Dein BR-Mandat niedergelegt hast und hättest ihn nicht bekommen wenn Du Dein Mandat nicht niedergelegt hättest. Darauf steht nach § 119 1) Abs. 3 BetrVG Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Angi1s Vorschlag geht natürlich so nicht. Dein AG könnte damit allenfalls bis zum Mai 2010 befristen, das will er ja aber nicht. Aber scheibchenweise, das geht nicht!
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