Wählbarkeit BR
Bei uns ist eine Frage aufgetreten, die durch das BetrVG nicht genau geklärt werden kann: sind Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis und gringfügig Beschäftigte auch in den BR wählbar?
Community-Antworten (1)
07.06.2006 um 15:08 Uhr
Die befristet Beschäftigten sind wählbar. Sie haben allerdings nur eine beschränkte Halbwertzeit! Quasi eine Mitgliedschaft im BR mit eingebautem Verfallsdatum!
Die GFB ohne Befristung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die "Normal-BR's".
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Verlust der Wählbarkeit ?
ÄlterHallo, ist Privatinsolvenz ein Verhinderungsgrund für das Amt des Betriebsrats ? Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit ..... Oder was zählt alles als Verhinderungsgrund ? Schönen Abend
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra
Inhaberwechsel / Wählbarkeit
ÄlterHi, interessehalber, natürlich und stark verkürzt : Sollte der gesamte Betrieb den Inhaber wechseln, bleibt der BR davon unberührt? Es kann jedoch sein, dass einzelne BR Mitglieder eine andere Posi
Wählbarkeit
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Wählbarkeit. in §8 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: Wählbar sind alle An die 6 Monate dem Betrieb angehören. bezieht sich das auf den Tag der Wahl oder auf den Tag