Antwort zur Anhöhrung einer Kündigung
Muss im Wiederspruch zur Kündigung an die GF der genaue Wortlaut aus dem Beschluss hierzu wiedergegeben werden, oder reicht ein ordentlicher ausführlicher schriftlicher Grund mit dem § zum Wiederspruch?
Community-Antworten (1)
11.07.2018 um 23:29 Uhr
Den genauen Wortlaut braucht es meines Wissens nach nicht. Begründen und gut ist.
P.S. Was man dem AG mitteilt, bespricht man ja im BR-Gremium.
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