a) kann der Wahlvorstand von der vorgesehenen Zahl der BR´s dreier - fünfer etc. ausgehend, eine Regelung treffen um auf die nächstniedrigere Kopfzahl zu reduzieren?
z.B. wenn zuwenig Kandidaten und oder zuwenig oder eben keine Kandidaten für Ersatzmitgliedschaften in Aussicht sind?
b) Ist ein dreier BR arbitsunfähig wenn ein oder zwei der Mitglieder in Urlaub oder krank sind?