Hallo,

Ich habe eine Frage zur Größe des Betriebsrates. Zählen zur Ermittlung der Größe nur die Wahlberechtigten AN ? Also leitende Angestellte nicht ? Und wenn man bei der Wahl 2014 eine falsche Größe des Betriebsates gewählt hat, kann der Arbeitgeber dies jetzt noch korrigieren lassen ?

Mit freundlichen Grüßen
Katinka