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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Größe Betriebsrat

K
Kaethe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Größe des Betriebsrates. Zählen zur Ermittlung der Größe nur die Wahlberechtigten AN ? Also leitende Angestellte nicht ? Und wenn man bei der Wahl 2014 eine falsche Größe des Betriebsates gewählt hat, kann der Arbeitgeber dies jetzt noch korrigieren lassen ?

Mit freundlichen Grüßen Katinka

1.60601

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

13.10.2016 um 11:24 Uhr

Leitende Angestellte sind keine Arbeitnehmer, zählen also niemals mit.

Bis 51 Arbeitnehmer zählen nur die wahlberechtigten Arbeitnehmer, darüber hinaus alle Arbeitnehmer (§ 9 BetrVG).

Eine falsche Größe des BR hätte der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angreifen müssen. Jetzt ist es zu spät.

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