Größe Betriebsrat
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Größe des Betriebsrates. Zählen zur Ermittlung der Größe nur die Wahlberechtigten AN ? Also leitende Angestellte nicht ? Und wenn man bei der Wahl 2014 eine falsche Größe des Betriebsates gewählt hat, kann der Arbeitgeber dies jetzt noch korrigieren lassen ?
Mit freundlichen Grüßen Katinka
Community-Antworten (1)
13.10.2016 um 11:24 Uhr
Leitende Angestellte sind keine Arbeitnehmer, zählen also niemals mit.
Bis 51 Arbeitnehmer zählen nur die wahlberechtigten Arbeitnehmer, darüber hinaus alle Arbeitnehmer (§ 9 BetrVG).
Eine falsche Größe des BR hätte der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angreifen müssen. Jetzt ist es zu spät.
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