Kann ich als BRV die Lebensmittelaufsicht beauftragen, wenn diverse Zweifel an der ordentlichen Führung eines Betriebsrestaurants bestehen? Ein entsprechender BR-Beschluss liegt vor.
Erstellt am 06.06.2006 um 16:39 Uhr von Fayence Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich ja zunächst einmal den AG in Kenntnis und diesem z.B. eine Handlungsfrist setzen! Eure diversen Zweifel sollten aber auch belegt werden können!
Erstellt am 06.06.2006 um 20:53 Uhr von Horst Was spricht dagegen erst mal den Betriebsarzt einzuschalten?