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Nichteinstellung eines JAV-Mitgliedes wegen einer allgemeinen Stellenbesetzungssperre

T
TINIRTU
Jan 2018 bearbeitet

Mein Arbeitgeber hat einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Verwaltungsgericht gestellt. Dieser Auflösungsantrag wurde durch das Gericht als zulässig und begründet befunden und zwar mit der Begründung, dass eine allgemeine Stellenbesetzungssperre vorliegt und daher keine Neueinstellungen erfolgen dürfen (d. h. dies wäre eine Unzumutbarkeit für den Arbeitgeber). Jedoch wurden in anderen Einrichtungen, die der gleichen Besetzungssperre unterliegen, Einstellungen getätigt. Ist eine Besetzungssperre, von der jedoch immer wieder Ausnahmen zugelassen werden, ein Grund ein JAV-Mitglied nicht einzustellen? Es hätte doch auch ein Ausnahmeantrag für mich gestellt werden können, oder?

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Community-Antworten (7)

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Fayence

06.06.2006 um 19:03 Uhr

TINIRTU,

könnte es nicht sein, dass die allgemeine Stellenbesetzungssperre nur bis zu einem gewissen Prozentsatz unbesetzte Stellen greift?

P
Pandinus

07.06.2006 um 16:25 Uhr

Nach dem BetrVG hast du das Recht, unbefristet übernommen zu werden. AUßER.. der Arbeitgeber teilt dir 3 Monate VOR ende deiner Abschlussprüfung schriftlich mit, dass es unzumutbar ist dich zu übernehmen. erstmal hat das nichts mit deinen Leistungen oder persönlichkeit zu tun. so... wenn jetzt ein anderer azubi übernommen worden ist... gibt dir das eigentlich (meiner auffassung nach) gut chancen... außer... er hat bessere noten... wenn nur einer übernommen wird.

am besten sammelst du alle deine unterlagen ein und gehst zu deiner zuständigen Gewerkschaft. Die findest du meistens in deiner Nähe. Da gibt es eine rechtsbratung auf die du dich verlassen kannst. Das ist genau einer der Gründe warum es sinnvoll ist Gewerkschaftsmitglied zu sein. JAVis und Azubis haben nicht nur Pflichten, sie haben auch RECHTE!!

K
Kölner

07.06.2006 um 19:25 Uhr

@Pandinus "Nach dem BetrVG hast du das Recht, unbefristet übernommen zu werden." Stimmt nicht. Ich kann auch befristet übernommen werden.

"so... wenn jetzt ein anderer azubi übernommen worden ist... gibt dir das eigentlich (meiner auffassung nach) gut chancen... außer... er hat bessere noten... wenn nur einer übernommen wird." Stimmt nicht. Hat die JAV einen Antrag auf Übernahme nach der Ausbildung gestellt, wird - wenn nur ein einziger AZUBI übernommen wird, die JAV übernommen.

"Da gibt es eine rechtsbratung auf die du dich verlassen kannst. Das ist genau einer der Gründe warum es sinnvoll ist Gewerkschaftsmitglied zu sein." Genau aus diesem Grund würde ich nicht in die Gewerkschaft eintreten.

F
Fayence

07.06.2006 um 23:25 Uhr

Pandinus & Kölner

Ich habe das unbestimmte Gefühl, dass bereits ein Verwaltungsgericht in eben dieser Angelegenheit zu Ungunsten von TINIRTU entschieden hat...

Auch wäre es denkbar, dass TINIRTU die Ausbildung bereits beendet hat...

K
Kölner

07.06.2006 um 23:41 Uhr

@Fayence Ich fühle mich nicht angesprochen, ich habe nur Herr/Frau Pandinus geantwortet!

F
Fayence

07.06.2006 um 23:47 Uhr

Kölner, sollte auch nur ein Denkansatz sein... und ich wollte nicht ausgrenzend antworten! :-)

P
Pandinus

08.06.2006 um 08:59 Uhr

@Kölner: Im §78a steht, dass bei Antrag der JAV ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet ist. Die Möglichkeit einer berfistung ist durchaus denkbar... aber wenn ich das Recht auf eine unbefristete Stelle habe, versuche ich mein Recht auch durchzusetzen.

Wenn von zwei Azubis (einer davon JAV) nur einer übernommen werden soll, kann es sein, dass die JAV trotz Antrag nicht übernommen wird. Es kann vorkommen, dass es dem Betrieb unzumutbar ist, die JAV zu übernehmen. Bspw. wenn der JAVi schlechtere Noten hat, als der Azubi. Wäre auch nicht der Sinn der Sache, wenn ein JAVi nichts macht und dennoch übernommen wird. Dazu gibt es auch entsprechende Rechtsprechungen. Steht auch im Kommentar (Däubler, Kittner).

Ich finde es durchaus wichtig in der Gewerkschaft zu sein. Gerade weil man a) gute Schulungen bekommt b) viele Anasprechpartner hat, mit fundiertem Wissen und c) rechtliche Beratung hat.

Das Gericht hat ja schon gegen ihn beschlossen. Bei Sozialplan oder Stellenabbau ist es nicht zwingend die JAV zu übernehmen. Wenn man keinen Antrag stellt, sowieso. Sollte aber ein anderer übernommen worden sein. Sollte man sein Recht durchaus prüfen lassen.

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