Mitbestimmung zu § 99 BetrVG
Wie kann der BR seinem Auftrag nachkommen, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen, wenn ihm bei Einstellungen der Arbeitsvertrag nicht vorgelegt werden muß?
In tarifgebundenen Unternehmen mag dies noch akzeptabel sein. In tariflosen Unter- nehmungen ist, ohne Kenntnis des Inhaltes der Arbeitsverträge, eine Überwachung der gesetzlichen Mindestanforderungen (Urlaub, Arbeitszeit, etc.) fast unmöglich.
Wer kann hier Tipps geben??
Community-Antworten (2)
06.06.2006 um 08:18 Uhr
Siehe §87 Abs.1 Ziff2,3,5 BetrVG!
Der Arbeitgeber ist auf jeden Fall zur Auskunft verpflichtet!
06.06.2006 um 09:47 Uhr
Allerdings hat ein BR keine Möglichkeit, die Einsicht in Arbeitsverträge durchsetzen zu können. Arbeitsverträge betreffen AG & AN und sind dem Individualrecht zuzuordnen!
Auch gehören diese nicht zu den Unterlagen, welche einer Anhörung nach §99 BetrVG beizufügen sind.
Verwandte Themen
zu wenig Kandidaten - BR-Größe herabsetzen
ÄlterWie wird verfahren, wenn nicht genug Kollegen für die BR-Wahl kandidieren, um alle nach § 9 BetrVG zu vergebenden Betriebsratssitze zu vergeben? Die mir bekannten Kommentare zum BetrVG sind da widersp
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
BAG zur Freistellungspflicht von BRM nach § 37 BetrVG
ÄlterFür alle neu gewählten BR'mitglieder eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluß vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen:
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden