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Mitbestimmung zu § 99 BetrVG

R
raphael
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann der BR seinem Auftrag nachkommen, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen, wenn ihm bei Einstellungen der Arbeitsvertrag nicht vorgelegt werden muß?

In tarifgebundenen Unternehmen mag dies noch akzeptabel sein. In tariflosen Unter- nehmungen ist, ohne Kenntnis des Inhaltes der Arbeitsverträge, eine Überwachung der gesetzlichen Mindestanforderungen (Urlaub, Arbeitszeit, etc.) fast unmöglich.

Wer kann hier Tipps geben??

2.47502

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

06.06.2006 um 08:18 Uhr

Siehe §87 Abs.1 Ziff2,3,5 BetrVG!

Der Arbeitgeber ist auf jeden Fall zur Auskunft verpflichtet!

F
Fayence

06.06.2006 um 09:47 Uhr

Allerdings hat ein BR keine Möglichkeit, die Einsicht in Arbeitsverträge durchsetzen zu können. Arbeitsverträge betreffen AG & AN und sind dem Individualrecht zuzuordnen!

Auch gehören diese nicht zu den Unterlagen, welche einer Anhörung nach §99 BetrVG beizufügen sind.

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