Erstellt am 05.06.2006 um 04:01 Uhr von Abakus
Ihr müßt nicht neu wählen. Aber ihr habt dann nur noch einen Betriebsrat, der aus DREI Mitgliedern besteht.
Erstellt am 05.06.2006 um 07:41 Uhr von wanst
Es ist ein trauriges Zeichen, wenn bei euch keiner den Mut hat, Verantwortung zu übernehmen.
Anders als @Abakus würde ich hier §13/2 BetrVG nehmen. Der besagt:
Außerhalb der Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten
sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene
Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
Mein Beileid zu den Kollegen :o(