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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch im 4 Schichtsystem

I
Icke
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma wird im 4 Schichtsystem gearbeitet. Das bedeutet 7 Tage arbeiten 2 Tage frei! Wir haben 25 Tage Urlaubsanspruch. Viele Kollegen sagen wir hätten in diesem Systemanspruch auf mehr Urlaub. Ist dies richtig?? Wer kann mir in dieser Sache weiterhelfen ???

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Community-Antworten (3)

T
Totkuchen

04.06.2006 um 02:16 Uhr

Hallo,

Anspruch auf mehr Urlaub habt ihr meiner Ansicht nach nicht, vielleicht aber auf "Ausgleichstage"...?

Seid ihr tarifgebunden? Stimmt eure wöchentliche Arbeitszeit (Std.) - auch aufs Jahr gerechnet? Oder wird vielleicht die Mehrarbeit schon durch eine kürzere Tagesarbeitszeit ausgeglichen?

Tschö

M
marko

06.06.2006 um 12:33 Uhr

Hallo,

der Grundurlaubsanspruch beträgt Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, kann aber bei Tarifverträgen variieren.

Aus dem 4 Schichtsystem heraus besteht kein erhöhter Urlaubsanspruch. Jedoch sagt das Arbeitszeitgesetz etwas über Ausgleichszeiten. Seht euch mal §§ 6, 7, und 9 bis 12 an.

Beachte bitte, ob bei euch ein Tarifvertrag gibt.

Gruss

Marko

D
DiDre

06.06.2006 um 12:48 Uhr

Das kommt drauf an - seid ihr tarifgebunden? Ich habe auch schon mal in einem 4 Schichtsystem Vollkonti gearbeitet. Die Frühschicht begann Dienstags (7mal) bis Montag, dann frei bis Donnertag Abend, von Donnerstag (7mal) bis Mittwoch Nachtschicht, dann frei bis Samstag Mittag, von Samstag (7mal) Mittagschicht bis Freitag, dann frei bis Dienstag morgen, dann wieder Frühschicht. Basis: chemische Industrie, also 37,5 Stunden. Gearbeitet 8 Stunden täglich (bezahlte Kurzpausen). 30 Tage Tarifurlaub + 3 Tage Zusatzurlaub für vollkontinuierliche Wechselschicht. Dann gabs noch glaube ich 15 Tage Freizeit, weil man ja mehr als 37,5 Stunden pro Woche gearbeitet hat.

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