Erstellt am 03.06.2006 um 09:31 Uhr von p.g.
Du hast auf jeden Fall das Recht auf eine Schulung.
Mache Gebrauch davon!
Erstellt am 03.06.2006 um 09:54 Uhr von Heini
Guckst Du erst hier und gehst dann zur Schulung:
http://www.neu-im-betriebsrat.de/erste_schritte/
Erstellt am 03.06.2006 um 09:59 Uhr von Mona-Lisa
ergänzend:
knöpf dir das Betriebsverfassungsgesetz vor, da findest du vorab einige Antworten auf deine Frage.
Übrigens, ein Betriebsratsmitglied hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Viel Glück für deine Betriebsratsarbeit!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 03.06.2006 um 10:45 Uhr von wanst
Die Rechte des Betriebsrates
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat, regelt die Bahnen, in denen Interessenvertretung stattfindet. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen, steht dem Betriebsrat ein Instrumentarium von Rechten zur Verfügung:
* Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über alle die Angelegenheiten (Sachverhalte, Ereignisse, Planungen, Vorhaben usw.), die die Interessen der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise - negativ oder positiv - berühren, rechtzeitig und umfassend zu informieren.
* Darüber hinaus werden dem Betriebsrat in bestimmten Fällen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
* Der Betriebsrat kann auch „Rechtswege" beschreiten, wenn es zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu keiner Einigung kommt, oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet oder verletzt (Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren).
Erstellt am 03.06.2006 um 11:05 Uhr von wanst
Versuche schnellstmöglich den Lehrgang "Betriebsverfassungsrecht Teil1" bei der WAF zu machen.
die Kosten dafür muß der Arbeitgeber übernehmen.
Und vergiss Deine Pflichten nicht.
Kollegen erwarten von euch die Lösung von Problemen.
Der Geschäftsführer erwartet, daß du keine Probleme bereitest und alle erwarten, daß das, was du tust, sofort geschieht.
;o)
Wünsche Dir trotzdem viel Spaß
Erstellt am 04.06.2006 um 07:30 Uhr von ACE
zu 31861 ich finde das jeder,der so eine verantwotungsvoller Aufgabe auf sich nimmt,sich vorab schon mit dem BetrVG ausernander gesetz haben sollte.Noch bevor man die möglichkeit bekommt,auf kosten der AG geschult zu werden.Sehr viel Einsatz ist hier gefragt.Ich hoffe du handelst in Zukunft mit gutem Wissen und Gewissen,zum wolle aller.
Erstellt am 05.06.2006 um 21:09 Uhr von Gerecht
Ich gehe davon aus das euer BR aus mehreren Mitglieder besteht einen Lehrgang ist in deinem fall erforderlich.
Darin erfährst du nicht nur deine Rechte auch deine Pflichten und was noch sehr wichtig ist ,Du erfährst worin Du
nachsehen musst wenn Du fragen beantworten mußt.
Dort bekommst Du auch das notwenndige Informationsmateriel bzw. welche Bücher Du brauchst.
Die Kosten hierfür trägt der AG.