Erstellt am 02.06.2006 um 15:22 Uhr von p.g.
Ja, sofern sie mindestens 1 Stimme erhalten haben.
Es gibt keine maximale Anzahl Erstatzmitglieder.
Erstellt am 02.06.2006 um 18:57 Uhr von Peter
Wenn Dein Wahlvorstand Dir nicht glaubt, gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet automatisch bei Urlaub, Krankheit usw. das richtige Ersatzmitglied (Geschlecht in der Minderheit, wer von welcher Liste usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
Erstellt am 04.06.2006 um 16:38 Uhr von Fayence
@ BR-Mitglied
Der § 18 WO sagt nur, dass der WV die Namen der endgültig gewählten BR-Mitglieder veröffentlichen muss.
Die weitere Namensnennung der nächst möglichen Ersatzmitglieder führt nicht dazu, dass die restlichen KandidatInnen (mit mind. 1 Stimme) den Status als potentielles Ersatzmitglied verloren haben.