Erstellt am 02.06.2006 um 15:47 Uhr von harald
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe wollen Arbeitgeber und der betroffene Mitarbeiter die Versetzung.
In diesem Fall lasst doch einfach eine Versetzung durch die Personalabteilung machen und segnet das ganze ab.
Vorübergehende Versetzung bis zu drei Monate geht ansonsten auch so.
Erstellt am 02.06.2006 um 15:59 Uhr von Ramses II
"Vorübergehende Versetzung bis zu drei Monate geht ansonsten auch so."
"Auch so" = "Ohne Betriebsrat"?
Erstellt am 03.06.2006 um 15:34 Uhr von Z.Ickig
@Ramses: Ja, auch ohne BR.
Aber nicht für 3 Monate, sondern für maximal einen Monat.
"Eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne ist nach der Legaldefinition des Gesetzes eine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter der die Arbeit zu leisten ist."
Lies mal hierzu § 95 Abs. § BetrVG, da stehts drin.
Erstellt am 03.06.2006 um 20:48 Uhr von Ramses II
Z.Ickig,
dass in dem Satz ein "oder" steht macht Dich nicht stutzig?
Erstellt am 03.06.2006 um 21:54 Uhr von Z.Ickig
Nö. Das ist alternativ anzuwenden, nicht kumulativ.
Also: entweder das eine.....oder das andere.
;-)
Erstellt am 03.06.2006 um 23:11 Uhr von Ramses II
Ach so.
Das ist also ein "Entweder / oder"?
Demnach wären Versetzungen die die Dauer eines Monats überschreiten UND mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sind also problemlos ohne Zustimmung des Betriebsrates möglich?
Erstellt am 04.06.2006 um 16:14 Uhr von Fayence
Z.Ickig
Das "oder" hätte Dich aber stutzig machen sollen!
Die erhebliche Änderung der Umstände, unter der die Arbeit zu leisten ist, ist für den Versetzungsbegriff auch bei kürzerer Zeitdauer als einem Monat völlig ausreichend.