Darf die Bezirksleitung auch den Betriebsratsvorsitz haben?
Hallo Darf eine Bezirksleitung auch als Betriebratsvorsitzende gewählt werden? Weil sie ja einerseits zum Chef halten muss als Bezirksleitung dann kann sie doch nicht auch für die Angestellten als zulaufstelle herhalten. Ist das so erlaubt?
Community-Antworten (3)
02.06.2006 um 14:43 Uhr
Wenn der Bezirksleiter als BR gewählt wurde, hat er natürlich auch das Recht, sich bei der konstituierenden Sitzung als BRV wählen zu lassen.
02.06.2006 um 15:04 Uhr
es ist wie p.g. sagt. Die übrigen Betriebsräte müssen ihn ja nicht zum Vorsitzenden machen. Ein weiterer Kandidat/in kann ja die Mehrheit bekommen. Ich hätte wegen des möglichen Interessenkonflikts wahrscheinlich auch Bedenken.
02.06.2006 um 15:40 Uhr
Hallo Sunshine,
Rechtlich gibt es keine Bedenken. Was den Interessenkonflikt angeht, so kommt es ganz darauf an, wiviel Kompetenz die Bezirksleitung hat. Da sie nicht als leitender Angestelter fungiert ( weil sonst nicht in den BR wählbar ) solltet ihr erst einmal prüfen, ob dies nicht ein sogenannter "Titel ohne Mittel" ist. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die sog. mittlere Führungsebene oftmals pro MA sind und eher ablehnend gegenüber der Politik der GF. Dies müsst ihr selbst abchecken. Traut ihr der Frau diesen Posten zu oder nicht.
Viele Grüße
didius
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