Erstellt am 02.06.2006 um 12:43 Uhr von p.g.
Wenn der Bezirksleiter als BR gewählt wurde, hat er natürlich auch das Recht, sich bei der konstituierenden Sitzung als BRV wählen zu lassen.
Erstellt am 02.06.2006 um 13:04 Uhr von Viktor
es ist wie p.g. sagt. Die übrigen Betriebsräte müssen ihn ja nicht zum Vorsitzenden machen. Ein weiterer Kandidat/in kann ja die Mehrheit bekommen. Ich hätte wegen des möglichen Interessenkonflikts wahrscheinlich auch Bedenken.
Erstellt am 02.06.2006 um 13:40 Uhr von didius
Hallo Sunshine,
Rechtlich gibt es keine Bedenken. Was den Interessenkonflikt angeht, so kommt es ganz darauf an, wiviel Kompetenz die Bezirksleitung hat. Da sie nicht als leitender Angestelter fungiert ( weil sonst nicht in den BR wählbar ) solltet ihr erst einmal prüfen, ob dies nicht ein sogenannter "Titel ohne Mittel" ist. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die sog. mittlere Führungsebene oftmals pro MA sind und eher ablehnend gegenüber der Politik der GF. Dies
müsst ihr selbst abchecken. Traut ihr der Frau diesen Posten zu oder nicht.
Viele Grüße
didius